Barrierefreier Zugang zu öffentlichen Webseiten – weitere Verzögerungen

Verhandlungen auf zweite Jahreshälfte verschoben

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Europäische Union

Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich nach wie vor nicht auf eine einheitliche Position zur Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Webseiten (Web Accessibility Directive) einigen, weshalb die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament verschoben wurden und erst während der luxemburgischen Präsidentschaft weitergeführt werden sollen.

Zusätzlich zu dieser schlechten Nachricht wurden unter dem Vorsitz Lettlands einige Änderungen der Richtlinie vorgestellt, die unseren zentralen Forderungen in keinster Weise gerecht werden.

Beschränkung der Reichweite

Unter dem Vorsitz Lettlands wurde vorgeschlagen, die Reichweite der Richtlinie einzuschränken, indem bestimmte Inhalte von Webseiten ausgenommen werden, wie etwa archivierte Dokumente die nicht direkt auf der Webseite gespeichert sind oder Video- und Audioformate.

Weiters steht zur Debatte, ob digitale Inhalte die durch soziale Medien oder andere Drittparteien in Webseiten öffentlicher Stellen eingegliedert werden, ebenfalls von der Richtlinie ausgenommen werden sollen. Auch könnten Homepages kleiner Organisationen oder Seiten unter einer bestimmten Anzahl an Aufrufen pro Tag oder Jahr weiterhin nicht verpflichtet sein, eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Verzögerung der Umsetzung

Die Richtlinie würde somit bei weitem nicht alle Webseiten öffentlicher Stellen und längst nicht alle Inhalte oder Dienstleistungen der Seiten betreffen. Apps, die von den Betreibern der jeweiligen Seiten angeboten werden, sind damit ebenfalls ausgeschlossen. Und auch was die vorgeschlagene Deadline für die Umsetzung der Richtlinie – und damit die Anpassung der bestehenden Seiten – angeht, kann nicht mit schnellen Ergebnissen gerechnet werden.

Sollte sich in den Verhandlungen nichts ändern, müssen blinde und sehbehinderte Menschen wohl noch bis 2020 warten, um die Inhalte bestehender Seiten barrierefrei abrufen zu können. Welche Inhalte und Dienstleistungen dann überhaupt noch zugänglich gemacht werden müssen, werden die weiteren Verhandlungen zeigen. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wird sich jedoch selbstverständlich auch weiterhin gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion bei den zuständigen nationalen und europäischen Institutionen für das Recht auf barrierefreien Zugang zu Informationen einsetzen.

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