Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?

Aktuelles Urteil stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen auch bei Dienstleistungen im Tourismus gleichbehandelt werden müssen.

Urteil Gericht aus Österreich
BilderBox.com

Wie der ORF in „Konkret“ berichtete, hat das Handelsgericht Wien es als Diskriminierung eingestuft, dass eine Rollstuhlnutzerin ein barrierefreies Hotelzimmer nur gegen Aufpreis buchen konnte. Die Salzburgerin hatte mit Unterstützung des Klagsverbands gegen diese Ungleichbehandlung geklagt.

Das Gericht hat nun bestätigt: Hotels dürfen Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen können. Sonst stellt das eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dar, aus der Schadenersatzforderungen resultieren können.

Theresa Hammer hat das Verfahren für den Klagsverband geführt: „Das Urteil macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen keinen höheren Preis für Barrierefreiheit zahlen dürfen. Auch Hotels sind daher gesetzlich verpflichtet, barrierefreie Zimmer zu fairen Konditionen anzubieten.“

Was ist passiert?

Die Klägerin Monika Schmerold hat für einen Aufenthalt in Wien im Internet ein Zimmer bei einer großen Hotelkette reserviert und auch darauf hingewiesen, dass sie ein barrierefreies Zimmer braucht. Das Hotel hat sie am nächsten Tag kontaktiert, um ihr mitzuteilen, dass es barrierefreie Zimmer nur in einer höheren Kategorie und damit zum Aufpreis von 20 Euro pro Nacht gebe.

Kein Einzelfall

Diese Art der Ungleichbehandlung ist kein Einzelfall, sondern für viele Menschen mit Behinderungen Alltag. Sie können bei Dienstleistungen nicht auswählen und werden, wie im aktuellen Fall, gezwungen für Barrierefreiheit einen Aufpreis zu zahlen.

„Barrierefreiheit muss auch in einer günstigen Zimmerkategorie Standard sein“, erläutert Hammer. Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Dienstleistungen dürfe von Unternehmen nicht als Mehraufwand verrechnet werden.

Die Klägerin im aktuellen Fall wollte kein teureres Zimmer akzeptieren und sah darin eine Diskriminierung. Nach einem Schlichtungsversuch nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz hat sie mit Hilfe des Klagsverbands eine Klage eingereicht.  

„Ich habe geklagt, weil wir Menschen mit Behinderungen so wie alle anderen die freie Wahl bei Dienstleistungen haben müssen. Gerade weil wir auf Barrierefreiheit angewiesen sind,“ so Schmerold.

Die Urteile zum Herunterladen: Urteil 1. Instanz (anonymisiert) / Berufungsurteil_(anonymisiert)

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • Das ist vermutlich ein Prinzip von Großunternehmen mit einem ordentlichen Budget für Anwaltskosten, dass sie Einzelpersonen mit der Angst vor Prozesskosten abschrecken wollen. Gut, dass es den Klagsverband gibt!

  • Danke, dass das Urteil zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wurde, es war wirklich interessant, das zu lesen.

  • Mich regt beides auf – die Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung UND die DUMMHEIT der Diskriminierenden, das vor einem Gericht auszutragen. Wie können da die Voraussetzungen noch gegeben sein, ein Gewerbe ausüben zu dürfen? Diese Frage ist ernst gemeint.