Tagung Warum barrierefreies Internet / accessible media

Barrierefreies Internet? Profis gaben die Antwort

Diskussionen und Fachvorträge zur Frage, ob Internet-Seiten für alle Menschen gleich konsumierbar sein sollen.

Die Frage, „Warum barrierefreies Internet?“, stellte die Internet-Initiative „Accessible Media“ Donnerstag, 12. Oktober, internationalen Profis, heimischen Expert/innen sowie betroffenen User/innen im Techgate Vienna.

Zahlreiche Fachvorträge, hilfreiche Tipps aus der Praxis sowie eine Abschlussdiskussion standen – neben dem Netzwerken in den Pausen – im Vordergrund der Veranstaltung.

Barrierefreies Internet

Der Begriff „barrierefreies Internet“ bezeichnet, verkürzt gesagt, die Vorstellung von einem Internet, das von allen Menschen konsumiert werden kann, unabhängig von deren persönlichen Handicaps (zum Beispiel Sehbehinderung) und technischer Ausstattung. Vor allem Website-Betreiber/innen wie Unternehmen, Behörden oder Private, aber auch Kreative in Agenturen, sind zusehends damit konfrontiert, Websites barrierefrei zu gestalten.

Doch wie muss nun „die barrierefreie Website“ aussehen? Antworten auf diese und andere Fragen kamen vor allem in Form von Denkanstößen für weitere eigene Überlegungen. Dem Publikum wurde unter anderem bewusst gemacht, dass sich schon mit geringem Aufwand Barrieren beseitigen lassen. Aber auch der Hinweis, dass „Design für alle“ zugleich auch „Markt für alle“ bedeutet, erfreute das Auditorium. Denn jeder möchte – in welcher Form auch immer – seine „Botschaft“ an so viel Menschen wie möglich bringen.

wien.at gab Tipps aus der Praxis

Auch Geschichten und Tipps aus der Praxis kamen nicht zu kurz. Über die Umstellung (Relaunch) häufig frequentierter Websites sprachen Thomas Jöchler, kurier.at, und Michael Rederer, wien.at. Das Thema „barrierefreies Design“ behandelte der internationale Experte Tomas Caspers, der anhand praxis-orientierter Beispiele zeigte, wie durch unüberlegtes (schlechtes) Design Menschen diskriminiert werden können.

Fazit: Die Ausgrenzung bestimmter Personengruppen von Informationsangeboten schadet nicht nur unternehmerisch, auch rechtlich kann gegen diese Diskriminierung vorgegangen werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden das E-Government-Gesetz und das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz.

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