Barrierefreiheit: 10 Jahre Übergangsfrist läuft Ende 2015 ab

Lange wurde darum gerungen und im Sommer 2005 war es dann so weit: Im Parlament wurde ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Ein Kommentar.

Kalenderblatt 1. Jänner
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Das Behindertengleichstellungsgesetz – schon damals als schwach kritisiert – enthält auch eine Bestimmung, dass der wesentliche Bereich der Barrierefreiheit erst gestaffelt gültig wird.

Was heißt das konkret? Man räumte eine umfangreiche Übergangszeit von bis zu 10 Jahren für die Beseitigung der Barrieren ein.

Was schon damals befürchtet wurde, ist auch eingetreten. Die Wirtschaft nahm die im Jahr 2005 beschlossene Verpflichtung bis Ende 2015 Barrierefreiheit zu schaffen größtenteils auf die leichte Schulter. Zahlreiche Unternehmen ignorierten das Gesetz viele Jahre lang zur Gänze.

Wirtschaftskammer erwacht! (doch noch)

Langsam kommt das Erwachen – sogar bei der behäbigen Wirtschaftskammer fällt auf, dass nach 10 Jahren die 10jährige Übergangsfrist auslaufen könnte.

Man sage grundsätzlich „Ja zu Barrierefreiheit“, säuselt die Wirtschaftskammer. Aber leider, leider geht das nicht so schnell. Man bringt sogar dämliche Beispiele und erkennt gar nicht, wie lächerlich sich man macht.

Es wird ein Unternehmer aus Kärnten gezeigt, der es anscheinend seit beinahe 10 Jahren nicht schafft, eine 11,5 cm Stufe zu entfernen. Die Überschrift der Aussendung lautet übrigens: „Wirtschaft mahnt Zumutbarkeit ein“! – Ernsthaft?

Wäre der Sankt Nimmerleinstag für Wirtschaftskammer akzeptabel?

Doch die Wirtschaftskammer schaffte es auch nicht, ihre Unternehmen ausreichend zu motivieren, geschenktes Geld (Förderungen des Bundes seit dem Jahr 2003) abzurufen. Nun schlägt die Wirtschaftskammer vor – nein, nicht endlich anzufangen. Sie schlägt vor, die Übergangsfristen möglichst weit in die Zukunft (Sankt Nimmerleinstag vielleicht?) zu verschieben.

Nur noch 500 Tage

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger und Dietmar Janoschek (Sachverständiger für barrierefreies Bauen aus OÖ) wiesen am 19. August 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz auf den Umstand hin, dass es nur mehr 500 Tage bis zum Ablauf der Übergangsfristen sind. Es gebe viel zu tun, und am besten sollte man nicht erst kurz vor Fristende mit den Baumaßnahmen beginnen.

Weil die Wirtschaft bisher zu wenig getan hat, schlug Behindertenanwalt Buchinger ein Sonderbudget in der Höhe von zehn Mio. Euro sowie eine Informationskampagne samt „Beratungspaket“ vor. Buchinger abschließend: „Das ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung.“

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