Studie: Wie barrierefrei ist das österreichische Internet?
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich den European Accessibility Act national um. Seit 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und …
Am 25. September 2025 lud der Österreichische Behindertenrat zu einer Fachkonferenz in Wien. Im Zentrum stand das neue Barrierefreiheitsgesetz, das seit Juni gilt und digitale Produkte sowie Dienstleistungen in Österreich barrierefrei verpflichtend macht.
Vier Jahre, nachdem die Europäische Union 2019 die Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) beschlossen hatte, setzte Österreich diese Vorgaben mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) um.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen daher digitale Produkte und Dienstleistungen in Österreich barrierefrei verfügbar sein.
Am 25. September 2025 veranstaltete der Österreichische Behindertenrat im ÖGB-Veranstaltungszentrum Catamaran in Wien eine Fachkonferenz, die sich mit den Chancen, Herausforderungen und der Umsetzung des neuen Gesetzes befasste.
In Reden und Diskussionen wurde betont, dass Barrierefreiheit keine Zusatzleistung, sondern eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe ist. Sie umfasst nicht nur bauliche Zugänge, sondern auch digitale Angebote – von Websites über Apps bis hin zu elektronischen Dienstleistungen.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen sandte eine Videobotschaft, in der er Barrierefreiheit als zentrale Aufgabe für Demokratie und Gesellschaft bezeichnete.
Sozialministerin Korinna Schumann unterstrich, dass die Umsetzung in allen Bereichen konsequent erfolgen müsse. Sie hob hervor:
Barrierefreiheit bedeutet gleiche Chancen für alle und stellt die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft dar.
Das neue Barrierefreiheitsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass jeder und jede an der digitalen Welt gleichberechtigt und selbstständig teilhaben kann.

EU-Abgeordnete Katrin Langensiepen hält bei der Fachkonferenz zum Barrierefreiheitsgesetz fest: Menschen mit Behinderungen müssen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Barrierefreiheit gibt es nicht umsonst!

Der internationale Accessibility-Experte Shadi Abou-Zahra wies darauf hin, dass technologische Entwicklungen Standards oft überholen – wichtig sei daher die Orientierung an Nutzererfahrungen.
Standards können nicht alles abdecken.

Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, hielt in seiner Rede fest, dass das Barrierefreiheitsgesetz ein entscheidender Schritt sei, aber nur dann Wirkung entfalten könne, wenn Betroffene konsequent eingebunden werden und die Einhaltung kontrolliert werde.
Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung.
Doch wir dürfen uns darauf nicht ausruhen – es bleibt noch viel zu tun, um Barrierefreiheit umfassend umzusetzen und gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen zu sichern.

In mehreren Workshops und Panels ging es um die praktische Anwendung des Gesetzes, um digitale Herausforderungen und um die Marktüberwachung. Erste Beschwerden liegen bereits vor, Verfahren laufen – bislang allerdings ohne strafrechtliche Urteile.
Das neu geschaffene Europäische Ressourcenzentrum für Barrierefreiheit (Accessible Europe) soll künftig bei Ausbildung, Umsetzung und Vernetzung unterstützen. Klaus Höckner gab einen Einblick über die Tätigkeiten von AccessibleEU. (BIZEPS berichtete darüber in der Vergangenheit)
Die Fachkonferenz machte deutlich: Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, doch seine Wirksamkeit hängt von konsequenter Umsetzung, laufender Kontrolle und aktiver Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ab. Nur so kann Barrierefreiheit zur gelebten Realität in allen Lebensbereichen werden.
Siehe: Österreichischer Behindertenrat
Petra Plicka fasste wieder die wichtigen Ergebnisse der Fachkonferenz grafisch und in einfacher Sprache zusammen.

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