Barrierefreiheit? Fehlanzeige.

Rechnungshof kritisiert das Wiener Schulsanierungspaket 2008-2017

Rechnungshof
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Im April 2007 beschloss der Wiener Gemeinderat, dass 242 Pflichtschulen zwecks Substanzsicherung modernisiert werden sollten. Für das sogenannte Schulsanierungspaket 2008-2017 gab es ein Budget von 570 Millionen Euro.

Das Wiener Schulsanierungspaket umfasst einen Maßnahmenkatalog von 17 Hauptmaßnahmen, wie z.B. die Instandhaltung von Fenstern, Fassaden, Portalen, Dächern, WCs etc.

Wie in Der Standard, im Kurier und in der Wiener Zeitung zu lesen ist, belegt eine Überprüfung des Rechnungshofes, dass eine ganz entscheidende Maßnahme vergessen wurde, nämlich die Barrierefreiheit.

Keine barrierefreie Umgestaltung vorgesehen

Der Rechnungshof überprüfte von September 2016 bis Jänner 2017 die Abwicklung des Schulsanierungsprojektes und legte nun einen detaillierten Bericht dazu vor. Dieser aktuelle Bericht zeigt Mängel in der Umsetzung auf. Darunter auch die fehlende Umsetzung der Barrierefreiheit.

Der Bericht des Rechnungshofes besagt, dass das Wiener Schulsanierungspaket und dessen Leistungskatalog keine barrierefreie Umgestaltung (Rampen, Lifte, etc.) der Schulgebäude vorsieht. In einem dazugehörigen Aktenvermerk heißt es, dass man die Realisierungschancen von barrierefreien Maßnahmen aufgrund mangelnder Finanzierung als gering einschätzen würde.

Lediglich ein Behinderten-WC pro Geschoss sei vorgesehen. In Anbetracht dessen, dass die Gebäude ohne Lifte und andere Maßnahmen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind, ein ziemlich sinnloses Unterfangen.

Studien für nichts und wieder nichts

2010 gab es eine Novelle zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz, im Zuge derer sich die Stadt Wien dazu verpflichtete, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu ihren Leistungen und Angeboten ohne Diskriminierung zu ermöglichen. Zusätzlich musste sie einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihr genutzten Gebäude erstellen und dessen etappenweise Umsetzung vorsehen.

Diese Entwicklung führte dazu, dass bei den am Schulsanierungspaket beteiligten Unternehmen Studien für die Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes in Auftrag gegeben wurden. Die Kosten dieser Studien beliefen sich auf rund 270.000 Euro, letztendlich waren sie aber unbrauchbar.

„Durch die Baunovelle 2012/13 ist die Situation eingetreten, dass alle vorliegenden Studien zum Wiener Antidiskriminierungsgesetz weitgehend unbrauchbar geworden sind, lediglich die Position des Aufzuges kann verwendet werden. Alle Themen des baulichen Brandschutzes (zwei Fluchtwege statt ein Fluchtweg und ein Rettungsweg) sind neu zu bewerten und zu planen. Es hat sich gezeigt, dass Planungen oder Studien auf Vorrat nicht zweckmäßig sind“.

Das ernüchternde Fazit dieses Sachverhaltes ist also, dass keine Maßnahmen in Bezug auf Barrierefreiheit gesetzt werden konnten. Die klare Schlussfolgerung des Rechnungshofs lautete deshalb: „Da sich die Umsetzung kleiner Teilbereiche von Maßnahmen betreffend das Wiener Antidiskriminierungsgesetz als nicht zielführend herausstellte, empfahl der RH, Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit konsequent und zielgerichtet durchzuführen.“

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