Im Jahr 2023 feierte das österreichische Denkmalschutzgesetz sein 100-jähriges Bestehen. Ein Jahrhundert, das geprägt ist von nur acht Überarbeitungen - ein Zeugnis seiner anhaltenden Relevanz, aber auch ein Indikator für dringenden Modernisierungsbedarf.
Wie der ORF berichtete, steht nun eine neunte Überarbeitung an, die das Denkmalschutzgesetz fit für das 21. Jahrhundert machen soll.
Die geplante Reform des Denkmalschutzgesetzes, deren Begutachtung kürzlich abgeschlossen wurde, ist vor allem im Hinblick auf die Integration von Barrierefreiheit in den Denkmalschutz von Bedeutung.
Die Novellierung sieht vor, dass das Bundesdenkmalamt bei der Abwägung von Maßnahmen insbesondere berücksichtigen soll, ob diese die Umsetzung angemessener Nutzungsanforderungen ermöglichen. Hierzu zählen nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern vor allem die Barrierefreiheit von Gebäuden.
In § 5 des Denkmalschutzgesetzes soll daher ein Absatz eingefügt werden:
(2a) Im Rahmen seiner Abwägung ist vom Bundesdenkmalamt insbesondere zu berücksichtigen, ob die Maßnahmen … die Umsetzung angemessener Nutzungsanforderungen, einschließlich wirtschaftlicher Interessen und der Barrierefreiheit von Gebäuden ermöglichen …
Diese geplante Änderung wurde vom Österreichischen Behindertenrat ausdrücklich begrüßt. In seiner Stellungnahme fordert der Österreichische Behindertenrat zudem, dass im Denkmalbeirat ein kompetentes Mitglied für barrierefreies Bauen vertreten sein sollte.
Siehe auch: barrierefrei aufgerollt: Barrierefreiheit und Denkmalschutz