Obwohl die umfassende Barrierefreiheit in der UN-Behindertenrechtskonvention ausführlich festgelegt ist, ist der Weg zum Erreichen eines Idealzustandes noch weit und wird zudem immer wieder durch die Gesetzgebung unterminiert.
Der ÖZIV Bundesverband fordert anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember ein Umdenken bei politischen Entscheidungsträger*innen und ein Ende der Missachtung der UN-Konvention.
2008 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von Österreich ratifiziert. Die im Artikel 9 der Konvention enthaltenen Bestimmungen zur umfassenden Barrierefreiheit, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen sollen, sind leider noch lange nicht umgesetzt. Obwohl durch etliche Maßnahmen (wie beispielsweise das BehindertenGleichstellungsGesetz) Schritte in die richtige Richtung gesetzt wurden, ist der Weg zu einer barrierefreien Gesellschaft immer wieder von Rückschritten begleitet.
ÖZIV-Präsident Herbert Pichler: „Zahlreiche Stellungnahmen des ÖZIV zu Novellierungen von Bauordnungen in den letzten Jahren zeigen, dass in etlichen Bundesländern das Thema Barrierefreiheit immer noch massiv missachtet wird.“
Novelle der NÖ Bauordnung diskriminierend?
Jüngstes Beispiel ist die geplante Novellierung der Niederösterreichischen Bauordnung, in der zwar der Begriff der Barrierefreiheit erstmals aufgenommen wurde, aber dann in etlichen Bestimmungen wieder darauf „vergessen“ wurde. Beispielsweise fehlen in der Aufzählung des § 46 Hotels und Beherbergungsbetriebe, was sowohl den Vorgaben der UN-BRK, als auch der ÖNORM B 1603:2013 widerspricht.
Eine weitere Bestimmung der Novelle nimmt Bereiche, die nur für Mitarbeiter*innen bestimmt sind, von der zwingenden Barrierefreiheit aus. Daher könnten sich Unternehmen gegen eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entscheiden, um eventuelle Umbau-Kosten zu sparen.
„Das ist angesichts der ohnehin schwierigen Situation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ein kontraproduktives und fatales Signal.“ ärgert sich ÖZIV-Geschäftsführer Gernot Reinthaler, „Aus dieser Bestimmung könnte sogar eine Diskriminierung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz resultieren.“ Der ÖZIV fordert daher die Streichung dieser Bestimmung.
Barrierefreiheit kein Kostentreiber
Vor dem Sommer sorgten Pläne der Salzburger Landesregierung für Aufregung bei vielen Behindertenorganisationen. Unter dem Deckmantel des „Leistbaren Wohnens“ war ein Gesetzesvorschlag vorgelegt worden, der für Menschen mit Behinderungen erhebliche Verschlechterungen nach sich ziehen würde und zudem der UN-Behindertenrechts-konvention widerspricht. Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen ergaben sich im Gesetzes-Entwurf unter anderem dadurch, dass in kostenreduzierten Wohnbauten auch ab drei Stockwerken KEIN Lifte eingebaut werden müsste.
Dem Gesetzesentwurf lag die falsche Annahme zugrunde, dass Barrierefreiheit ein wesentlicher Kostentreiber im Wohnbau sei. Tatsächlich wurde aber schon mehrfach wissenschaftlich bewiesen, dass die Mehrkosten durch Barrierefreiheit gering sind, wenn Barrierefreiheit bereits bei der Planung berücksichtigt wird.
„Diese beiden Beispiele sind exemplarisch dafür, dass unsere Wachsamkeit stets gefragt ist“, so Rudolf Kravanja, geschäftsführender Generalsekretär des ÖZIV. „Wir müssen daher auch in Zukunft aufmerksam sein, damit es nicht zu Verschlechterungen bei der Barrierefreiheit kommt. Denn sie ist Grundlage einer inklusiven Gesellschaft!“
Barrierefreiheit ist nicht nur baulich zu verstehen, sondern es geht auch um den Zugang zu Informationen im Internet oder barrierefreie Nutzung von Transportmitteln, um nur einige Beispiele zu nennen. Der ÖZIV setzt sich daher seit Jahren mit Nachdruck für umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ein und appelliert an die Politik das Thema Barrierefreiheit nicht zu vernachlässigen.
Klaudia Karoliny
04.12.2020, 22:18
…dann kann der ÖZIV gleich bei den Oö. Baugesetzen weitertun zu kämpfen:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20VerfD/textgeg2020_bautechnikgesetz_novelle_2021_rs.pdf
Fristende für Stellungnahmen: 15. Jänner 2021
la PrimaVera
04.12.2020, 21:57
Ohne eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit wird sich leider nichts ändern.