4. Woche 2026 – Behindertenparkplatz in Halbkreisform
Dieser Behindertenparkplatz beim Hotel Stoiser in Bad Loipersdorf in der Steiermark ist wahrlich kurios. Einerseits steht dort eine „Parken verboten“- …
Folgen Sie mir in ein Gedankenspiel!
Stellen Sie sich vor, …
Sie wollen Tickets an der Abendkassa für ein Konzert kaufen – doch die Person am Ticketschalter spricht nur Finnisch.
Stellen Sie sich vor,…
Sie wollen Tickets für ein Konzert kaufen und es wird Ihnen mitgeteilt, dass nur Plätze im ersten Rang für Sie gestattet sind und dass Ihre Begleitperson nur ein paar Reihen hinter Ihnen einen Sitzplatz erhält.
Stellen Sie sich vor,…
Sie gehen in die Oper und der Raum bleibt dunkel. Keine Beleuchtung. Von den Kritiken, die Sie dazu gelesen haben, werden besonders die Bühnenausstattung und die Kostüme hervorgehoben.
Stellen Sie sich vor, …
Sie gehen zu einem Konzert. Es ist eine Abendveranstaltung und die Veranstalter:innen teilen mit, dass es am Veranstaltungsort keine Toiletten gibt.
Finden Sie das absurd, oder werden Sie vielleicht sogar wütend?
Ist das ungerecht, empfinden Sie es als Schikane oder sehen Sie darin „nur“ schlechte Organisation?
Diese Situationen sind absurd, doch nicht weit hergeholt. Menschen mit Behinderungen finden sich immer wieder in solchen Situationen. Es gibt nur bestimmte Plätze für Rollstuhlfahrer:innen und es ist nicht überall klar, dass die Begleitperson danebensitzen kann.
Außerdem gibt es nach wie vor Veranstaltungsorte, die keine barrierefreie Toilette haben. Für Menschen mit Sehbehinderungen fehlen begleitende Erläuterungen oder Audio-Deskriptionen.
Programmhefte sind selten in Braille-Schrift, als barrierefreies digitales Dokument verfügbar oder in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten. An der Abendkassa sitzt selten jemand, der Österreichische Gebärdensprache spricht.
Alle diese Situationen sind diskriminierend. Menschen ohne Behinderungen haben ganz selbstverständlich Zugang zu einer Veranstaltung. Für Menschen mit Behinderungen ist es ein Hürdenlauf, bestenfalls ein Abenteuer, aber immer ein besonderer Aufwand und manchmal eine schlechte Erfahrung mehr. Die Erfahrung des Ausgeschlossenseins.
Da in Österreich niemand auf Grund seiner Behinderung diskriminiert werden darf (Artikel 7 der Österreichischen Verfassung), gibt es seit 2006 das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
Es verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Es gilt für die Öffentlichkeit, Dienstleistungen, das Internet und überall dort, wo ich als Kund:in etwas kaufe, wie zum Beispiel ein Festivalticket.
Dieses Gesetz zielt auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben ab. Das heißt eben auf alles, was ein Mensch ohne Behinderung selbstverständlich nutzt und benutzt und für Menschen mit Behinderungen immer noch mit Hürden verbunden ist.
2008 hat Österreich die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit sind demnach auch ein Menschenrecht.
Wenn man an Menschen mit Behinderungen denkt, ist immer das erste Bild das des:der Rollstuhlfahrer:in. Doch das ist nur eine Art von Behinderung. 15 Prozent der Bevölkerung haben sichtbare oder unsichtbare Behinderungen. Das sind anderthalb Personen von 10. 80 Prozent der Behinderungen sind unsichtbar, wie Schwerhörigkeit oder Sehbehinderungen. Dabei sind ältere Menschen mit Gehhilfe oder Hörgerät nicht mitgezählt.
Die Definition im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz für Barrierefreiheit lautet, dass alle gestalteten Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen auf die allgemein übliche Weise, also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sind. Ein hohes Ziel – und wir haben es in Österreich noch lange nicht erreicht.
Da es viele verschiedene Behinderungen gibt, muss man viele verschiedene Maßnahmen bedenken, um für möglichst viele Menschen zugänglich zu sein. Es braucht also nicht nur Rampen und eine barrierefreie Toilette. Es beginnt also schon beim Ticketkauf und bei der Website. Bei Kommunikation und Service vor, während und nach der Veranstaltung.
Auch da gibt es Möglichkeiten und Technologien. Es gibt Organisationen, die dazu beraten, und viel internationales Wissen dazu. Die Veranstalter:innen müssen es aber mitbedenken, vorplanen und natürlich auch finanzieren, und an allen drei Punkten scheitert es oft. Nicht nur die finanziellen Mittel in der Kunst sind sehr begrenzt. Es fehlt an barrierefreien Räumlichkeiten, an geschultem und sensibilisiertem Personal – und an Wissen.
Das Konzert ist dabei an sich bereits ein Spannungsfeld. Denn manchmal ist das Konzert aufgrund des erhofften Ambientes in Räumlichkeiten, die zum Beispiel für gehbehinderte Personen nicht zugänglich sind. Weil sich dieses Musikstück angeblich nur in diesen Räumlichkeiten so entfalten kann, wie es sich entfalten soll und wie die Künstler:innen es möchten, vielleicht sogar die Komponist:innen eigens dafür komponiert haben.
Die Veranstalter:innen müssten nach dem Gesetz die Aufführung absagen und das Konzert an einen barrierefreien Ort verlegen. Doch das ist eine gravierende Veränderung des Werks. Außerdem wäre es schade um jedes Kunstwerk, das der Barrierefreiheit „zum Opfer“ fiele. Das möchte niemand. Aber es wird Zeit, dass man Barrierefreiheit, so wie Mehrsprachigkeit eben auch inzwischen, mitbedenkt.
Wenn also die Notwendigkeit der Barrierefreiheit das Werk gravierend verändern würde, braucht es im Vorfeld den Dialog mit den Künstler:innen, den Veranstalter:innen und den Expert:innen für das Erkennen und Abbauen von Barrieren. Denn viele Köpfe haben auch mehr Ideen, und so kann mitunter das Werk, so wie es gestaltet wurde, erhalten bleiben und trotzdem für Menschen mit verschiedenen Behinderungen barrierefreier zugänglich werden.
Maßnahmen gibt es viele. Manche sind einfach, andere komplizierter. Manche sind günstig, andere teurer in der Umsetzung – und es gibt immer Luft nach oben. Der Weg zur Barrierefreiheit ist dynamisch, und mit der Entwicklung von IT-Technologien gibt es jetzt schon viele Möglichkeiten, die noch vor Jahren nicht kostengünstig umsetzbar gewesen wären.
In ein paar Jahren wird es Tools, Apps und KI-Unterstützung geben, von der wir heute noch nicht mal träumen. Zur Umsetzung ist aber immer der Wille erforderlich, Menschen mit Behinderung schon in der Planung mitzudenken und einzubeziehen.
Das Festival Wien Modern steckt in diesem Prozess, das Team ist sensibilisiert und hat sich auf den Weg gemacht, barrierefreie Maßnahmen zu planen und umzusetzen, und zieht auf diesem Weg auch Expert:innen zu Rate.
Barrierefreiheit ist ein Prozess, und Sie, liebes Wien-Modern-Publikum, befinden sich mittendrin.
Ich plädiere für ein Bewusstsein und ein Bewusstwerden in der Öffentlichkeit, bei Kunstschaffenden und Kunstbetrieben, damit sich Dinge entwickeln und ändern können. Denn Barrierefreiheit kommt allen zugute, nicht nur Menschen mit Behinderungen.
Dabei wünsche ich Ihnen viel Vergnügen!
Ursprünglich veröffentlicht in Bernhard Günther & Sandro Nicolussi (Hrsg.): Wien Modern 38: The Great Learning. Festivalkatalog, Band 2. Wien, 2025. Mit freundlicher Genehmigung von Wien Modern.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Dieser Behindertenparkplatz beim Hotel Stoiser in Bad Loipersdorf in der Steiermark ist wahrlich kurios. Einerseits steht dort eine „Parken verboten“- …
Robert Müller ,
07.01.2026, 14:07Liebe Scheuer, sie sind ja bestens vernetzt im Kulturbetrieb. Ich würde gerne wissen ob in der Szene schon einmal drüber diskutiert wurde, warum „KULTUR“ im Nationalen Aktionsplan Behinderung nur im Kapitel „Barrierefreiheit“ behandelt wird?