Barrierefreiheit muss bereits in Ausbildung verankert werden

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs fordert konsequente Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention

Logo der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Anfang September 2018 war eine Abordnung der österreichischen Zivilgesellschaft in Genf, um dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Detailinformationen zur Situation in Österreich zu geben.

„Hintergrund dieser Gespräche ist die Staatenprüfung, die im Jahr 2019 stattfinden wird“, erklärt Klaus Höckner, Vorstand der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs.

Er war als Experte für Art. 9 – Accessiblility, Teil der Gruppe von Vertreterinnen und Vertretern des Österreichischen Behindertenrates, des Monitoringausschußes und der Volksanwaltschaft.

Bei diesem Meeting konnte einerseits Kritik an der aktuellen Situation und Forderungen zur Verbesserung vor dem UN-Ausschuß deponiert werden, andererseits ging es auch darum, die Fragen des Komitees zu beantworten.

Klaus Höckner nahm außerdem auch an einem Treffen mit dem Special Rapporteur of the Rights of Persons with Disablities, Catalilnda Devandas und Facundo Chavez, OHCHR Disability Advisor, teil.

Als Experte für Barrierefreiheit hielt Höckner fest: „Barrierefreiheit muss als ein Teil der Curricula in der österreichischen Bildung verankert werden, sowohl in den Pflichtschulen also auch bei höherer Bildung.“ 

Denn trotz der bereits bestehenden Verpflichtung (seit 2006 bzw. 2008) ist nur ein geringer Teil der Websites und Apps in Österreich barrierefrei zugänglich. Damit bleiben viele Informationen für Menschen mit Behinderung unerreichbar. Höckner kritisierte diesbezüglich mangelnden Willen zur Umsetzung der in der UN-Menschenrechtskonvention vereinbarten Maßnahmen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich