Barrierefreiheit per Gesetz verschoben: Erst 2020 statt 2016

"Das ist eine echte Sauerei", meint ÖAR-Generalsekretär Eduard Riha nach Bekanntwerden der Änderung von einschlägigen Bestimmung im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Rollstuhl vor Paragraphenzeichen
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„Behinderte Menschen bekommen erst vier Jahre später Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden. Die Umbaufrist wird verschoben“, berichten die Salzburger Nachrichten und ergänzen: „Statt mit 1. Jänner 2016 soll es erst vier Jahre später, mit 1. Jänner 2020, so weit sein, das jedes öffentliche Gebäude und jedes Verkehrsmittel auch wirklich behindertengerecht zugänglich ist. Das sieht ein Gesetzesentwurf zum Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vor, der den SN vorliegt.“

Hintergrund der überfallsartigen Änderung sind Sparmaßnahmen des Bundes.

Hundstorfer verantwortlich

Der für das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zuständige Sozialminister, Rudolf Hundstorfer, hat dies von einem seiner Sprecher gegenüber der APA bestätigen lassen, berichtet die Tiroler Tageszeitung.

Lediglich kleinere Arbeiten mit Kosten von weniger als 10.000 Euro müssen weiterhin bis Ende 2015 abgeschlossen werden, heißt es im Sozialministerium.

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