Barrierefreiheit? Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

Viele behinderte Menschen können es nicht mehr hören, wenn Vertreter:innen der Politik oder Verwaltung schwadronieren, wie wichtig der Abbau der Barrieren in den Köpfen ist. Ein Kommentar.

Ottmar Miles-Paul
Irina Tischer

Spätestens seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch das deutsche Bundeskabinett vom 11. Februar 2026 ist klar, wo die größten Barrieren in den Köpfen bestehen.

Und vor allem, dass umfassende Barrierefreiheit derzeit trotz entsprechender Regelungen in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von der Bundesregierung nicht gewollt ist. Dieser Gesetzentwurf ist ein Kniefall vor der Wirtschaft frei nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.

Und dieser Kniefall kam mit Ansage und trifft diejenigen, die sich seit Jahrzehnten dafür einsetzen, dass Anbieter von privaten Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet werden.

War es während der Ampelkoalition die FDP, die Regelungen für mehr Barrierefreiheit blockierte, übernahm das CDU-geführte Wirtschaftsministerium nach Antritt der schwarz-roten Regierungskoalition nahtlos diese Blockadepolitik. Immer wieder wurde der Gesetzentwurf verschoben und immer weicher die Anforderungen an die Wirtschaft gespült.

Ein Blick in § 7 Absatz 3 des Gesetzentwurfs macht deutlich, dass dieser vorwiegend die Diskriminierer statt die Diskriminierten schützt. Demnach liegt eine Benachteiligung vor, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut.

Doch dann heißt es:

… für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.

Dies besagt, dass Unternehmen keine baulichen Veränderungen vornehmen müssen. Sogar bei den angemessenen Vorkehrungen können sich die Unternehmen im Sinne des Gesetzes darauf berufen, dass Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten.

Das Wirtschaftsministerium und die Wirtschaftslobby waren auf ganzer Linie erfolgreich. Niemand wird ihnen ein Haar krümmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Möglichkeiten behinderter Menschen auf eine Feststellungsklage begrenzt sind.

Selbst, wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch.

Also: Unternehmen müssen nichts oder weniger als nichts tun, was zum Teil eine Verschlechterung darstellt. Behinderte Menschen können sich zwar an eine Schlichtungsstelle wenden, die aber wahrscheinlich mit vielen Eingaben überfordert und unterfinanziert sein dürfte.

Hinzu kommt, dass die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bis ins Jahr 2045 gestreckt wird. Und dies, obwohl die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz schon seit 2002 gelten.

Wenn behinderte Menschen beispielsweise gegen öffentliche Unternehmen wie die Bahn klagen, wird der Schadenersatz auf 1.000 Euro begrenzt.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache, die Stärkung der Position des Behindertenbeauftragten oder die Schließung einer Gesetzeslücke zur Zertifizierung von Assistenzhunden wiegen die massiven Mängel dieses Gesetzentwurfs in keiner Weise auf.

Wenn die Bundestagsabgeordneten diesen Gesetzentwurf nicht entscheidend verbessern, wird sich in Deutschland nicht nur in Sachen Barrierefreiheit kaum etwas bewegen. Es wirft die Bemühungen für „angemessene Vorkehrungen“ und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vielmehr um Jahre zurück.

Eine Kurzfassung dieses Kommentars erschien zuerst in der TAZ.

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