Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft. Es bringt neue Rechte für Verbraucher:innen und neue Pflichten für Unternehmen. Gleichzeitig wird deutlich, dass viele digitale Angebote noch nicht ausreichend barrierefrei sind.
Am 28. Juni 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zum ersten Mal. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Gesetz in Österreich.
Es setzt den European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet viele Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – von Online-Shops und Bankdienstleistungen bis zu Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals.
Sozialministerin Korinna Schumann betont die Bedeutung des Gesetzes:
„Barrierefreiheit ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ob beim Online-Banking, beim Einkauf oder bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen – Menschen mit Behinderungen müssen diese Angebote ohne Hürden nutzen können.
Barrierefreiheit ist daher kein Zusatzangebot für wenige, sondern ein wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengleichheit und einer inklusiven Gesellschaft.
Nach Angaben des Sozialministeriums gegenüber BIZEPS wurden im ersten Jahr 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise auf mögliche Verstöße geprüft. Die meisten Verfahren betreffen Bankdienstleistungen.
Verwaltungsstrafen gab es bisher nicht. Die Marktüberwachung setzt zunächst auf Beratung und erst bei anhaltenden Verstößen auf Sanktionen.
Wie stehen wir 1 Jahr nach Inkrafttreten des BaFG?
Interessenvertretungen sehen dennoch deutlichen Verbesserungsbedarf. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs stellte bei Tests unter anderem Probleme mit Screenreadern, der Tastaturbedienung sowie bei Bezahl- und Buchungsvorgängen fest.
Auch ein Projekt von Lebenshilfe Österreich und Wirtschaftsuniversität Wien zeigt Mängel. Selbst das Formular zur Meldung von Verstößen sei schwer verständlich und nur eingeschränkt barrierefrei.
Der Präsident des Österreichischen Behindertenrats, Klaus Widl, sagt:
Das Barrierefreiheitsgesetz ist ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Doch wir dürfen uns darauf nicht ausruhen. Es bleibt noch viel zu tun, um Barrierefreiheit umfassend umzusetzen und gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen zu sichern.
Klaus Höckner, Vorstandsvorsitzender-Stellvertreter der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, betont:
Digitalisierung wird oft als Fortschritt erzählt. Gleichzeitig entstehen neue Formen des Ausschlusses, wenn digitale Angebote nicht inklusiv entwickelt werden.
Julius Szebeni vom Mitsprache-Team der Lebenshilfe Wien kritisiert:
Die Beschwerdemöglichkeiten sind nicht optimal. Die Seite, wo man sich beschweren kann, ist z.B. ziemlich versteckt und klein geschrieben. Also da gibt es genug Nachholbedarf.
Verbindlich, aber noch nicht wirksam genug
Ein Jahr nach dem Start des Barrierefreiheitsgesetzes ist die Bilanz gemischt: Das Gesetz hat verbindliche Regeln für mehr digitale Barrierefreiheit geschaffen.
Gleichzeitig zeigen die ersten Erfahrungen, dass viele Angebote und auch die Durchsetzung der neuen Rechte noch verbessert werden müssen.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
Folgende Zahlen erhielt BIZEPS zum ersten Jahr BaFG:
- 84 Verfahren wurden insgesamt eröffnet.
- 74 Verfahren sind derzeit anhängig.
- 36 Verfahren wurden amtswegig eingeleitet, davon
- 22 Unternehmen aus dem Bereich der Bankdienstleistungen
- 5 Unternehmen aus dem Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste
- 9 Unternehmen aus anderen Bereichen.
- 48 Verfahren wurden nach Hinweisen von Verbraucher:innen eingeleitet.
- 10 Verfahren wurden bisher eingestellt.
- Bisher wurden noch keine Verwaltungsstrafen verhängt.
Das Sozialministeriumservice zieht eine positive Zwischenbilanz. Nikolaus Eckereder, Leiter der zuständigen Abteilung der Landesstelle Oberösterreich, erklärt:
Nach intensiver Vorbereitungsarbeit befinden wir uns nun in der aktiven Umsetzungsphase. Besonders erfreulich ist die gute Zusammenarbeit mit Unternehmen und Behörden innerhalb der Europäischen Union. Der Austausch funktioniert sowohl anlassbezogen als auch laufend und unterstützt eine einheitliche Anwendung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Siehe: Marktüberwachung beim Sozialministeriumservice, Fachkonferenz des Österreichischen Behindertenrats 2025