Martin Bartenstein

Bartenstein: Ausländische Pflegekräfte werden legalisiert

Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung

Arbeitsminister Martin Bartenstein schickt heute die Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Begutachtung. Mit dieser Verordnung wird es Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen in österreichischen Privathaushalten auszuüben. Die Beschäftigung von Pflege- und Betreuungskräften in Privathaushalten ist damit nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht mehr bewilligungspflichtig und auch nicht mehr strafbar.

Bartenstein: „Mir geht es darum, für die betroffenen Familien, ihre zu pflegenden Angehörigen aber auch für die ausländischen Pflegekräfte rasch eine rechtliche Basis zu schaffen und so einen Teil der Sorgen zu nehmen. Die ausländerrechtliche Legalisierung sei im Bereich der Pflege das derzeit dringendste Problem, das so gelöst werde.“

Dieser Schritt sei ausreichend, dass die bereits eingeleiteten Verfahren von den zuständigen Behörden nicht weiter verfolgt werden. Die Begutachtungsfrist betrage 4 Wochen. Die Verordnung könne daher im Lauf des Oktober unterschrieben werden und mit Anfang November in Kraft treten.

Die Regelung im Detail

Die Ausnahmebestimmung gilt nur für Haushalte, in denen Personen mit Pflegegeldbezug ab der Stufe 1 persönlich betreut werden, um eine bewilligungsfreie Zulassung unqualifizierter Haushaltshilfen (Reinigungspersonal, Gartenbetreuer, etc.) zu vermeiden.

Es sind nur Tätigkeiten erfasst , die der ASVG-Vollversicherungspflicht unterliegen (ab 333,16 Euro monatlich). Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Pflegekräfte nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt werden und für die Dauer ihrer Beschäftigung in Österreich einen vollen Sozialversicherungsschutz genießen.

Bürger/innen aus neuen EU-Mitgliedstaaten können daher legal (aber unter Einhaltung der arbeits- u. sozialrechtlichen Bestimmungen) nach Österreich kommen und in Privathaushalten Pflegebedürftige mit Pflegegeldbezug betreuen, ohne dass sich die Angehörigen, der Pflegebedürftige selbst oder der/die Pfleger/in nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz strafbar machen.

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0 Kommentare

  • Wo kann ich mich denn da erkundigen bzw. wo muss ich hingehen, damit ich meine Bekannte anmelden kann? Bitte um Info – danke

  • Danke, daß so rasch gehandelt wurde. Ich hoffe, daß die zusätzlichen Kosten für die Pflegebedürftigen bzw. Familien noch tragbar sind bzw. durch Pflegegelderhöhung abegegolten werden. Wie sieht es mit einer allgemeinen Pflegeversicherung als Zukunftslösung aus?

  • Ein Link auf den Verordnungsentwurf könnte den Informationsbedarf für die Betroffenen erleichtern ! / Danke. Welche Auswirkung hat der Entwurf für die Betroffenen ?

    Um welchen Betrag erhöht sich der Aufwand für die Betroffenen („Arbeitgeberanteil“), müssen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt werden, gibt es einen Mindesttarif, wie schaut der bei „Arbeitsbereitschaft“ aus? Besteht Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei Krankheit oder anderer wichtiger Verhinderung?

    Ist an eine kurzfristige Anpassung des Pflegegeldes gedacht? Mit welchen Abzügen müssen die Pflegekräfte rechnen (Steuern, Versicherungen)? Es tun sich viele Detailfragen auf, wo können sich die Betroffenen konkret informieren?

  • Diese Änderung im Ausländerrecht tangiert die Nöte und Bedürfnisse der Betroffenen eigentlich gar nicht. Der „Graubereich“ wird damit nur in einem sehr kleinen Bereich legalisiert. Dieser Formalismus, ob die Pflegekräfte bei uns nach irgendwelchen Quoten arbeiten durften oder nicht, wird wenig Betroffene überhaupt interessiert haben. Die aus der Notlage in Kauf genommene Illegalität aufgrund „Schwarzarbeit“ (Abgabenhinterziehung wie beim „Pfusch“) ist den Bürgern schon eher bewusst. Dafür stellt dieser Verordnungsentwurf jedoch keine Lösung dar, im Gegenteil er verschärft die Situation sogar – die Kosten würden sich mindestens verdoppeln.
    Eine Schnapsidee ist, die Ausnahme nur für Pflegetätigkeiten anzuwenden, wo doch die umfassende Betreuung gerade auch die Hausarbeitstätigkeiten, wie Kochen, Waschen und Raumpflege etc. umfasst. Dies zeigt, wie wenig es denen, welche den Pflegenotstand durch jahrelange Ignoranz provoziert haben, um eine wirkliche Lösung geht, sondern vor der Wahl nur ein Signal gesetzt werden soll – „schaut`s her, wir tun eh was“. Hoffend auf die Lernfähigkeit unserer Volksvertreter und wissend, dass jede Reise mit einem ersten Schritt beginnt, warten wir also trotzdem noch geduldig auf Lösungen.