Arbeitsminister präsentiert Modell zur integrativen Lehrlings- und Berufsausbildung
In den letzten Jahren sei sehr viel zur Integration von Behinderten im Schulbereich getan worden. Jetzt müsse man sich verstärkt um die Integration in die Berufs- und Arbeitswelt kümmern, sagte heute, Freitag, Arbeits- und Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP-Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat und dem künftigen ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg.
Bei dieser Pressekonferenz präsentierte Bartenstein ein Modell „zur integrativen Lehrlings- und Berufsausbildung“, zu dem es bereits eine Sozialpartner-Einigung gebe. „Wir wollen das jetzt sehr zügig mit den Behindertenverbänden diskutieren und dann eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes herbeiführen“, sagte Bartenstein.
Bei diesem Modell gehe es um junge Menschen, die keine reguläre Lehrstelle bekommen und wo auf Grund von Gutachten dargestellt werde, dass diese Menschen einer integrativen Berufsausbildung zugewiesen werden sollten. Dieses Ausbildungsmodell biete die Möglichkeit, die Lehrzeit um ein oder maximal zwei Jahre zu verlängern oder eine Teillehre mit einem Abschluss als „angelernte Fachkraft“ zu absolvieren.
Diese integrative Berufssausbildung solle dann möglich sein, wenn die Erreichung des Lehrabschlusses nicht möglich sei. „Wir wollen hier Menschen mit Behinderungen gezielt ausbilden, damit sie am Arbeitsmarkt bessere Chancen als bisher haben“, sagte Bartenstein. Die Teillehre solle die derzeit bestehende Vorlehre und die entsprechenden Lehrgänge gemäß Berufsausbildungsgesetz ersetzen. Es solle aber Anrechnungsbestimmungen geben. Das bedeute, „wer in eine Teillehre einsteigt und beispielsweise das erste Berufsschuljahr absolviert, soll die Möglichkeit haben, in eine reguläre Lehre überzuwechseln. Das soll keinesfalls eine Sackgasse sein“, so der Minister.
Zunächst würde das AMS versuchen, einen jungen Menschen in eine reguläre Lehre zu vermitteln. Wenn kein Lehrvertrag zustande komme, solle es in Richtung einer Teilqualifizierung gehen. Bedingung sei eine Zuweisung durch das AMS und eine verpflichtende Begleitung durch die Arbeits- und Bildungsassistenz, die im Auftrag des AMS oder des Bundessozialamtes tätig zu werden habe. Die Festlegung des Zieles und der Zeitdauer erfolge durch die Vertragspartner, gemeinsam mit der Arbeits- und Bildungsassistenz. Vor einer derartigen Teillehre könne es eine bis zu sechsmonatige Orientierungsphase geben. Für ausbildende Unternehmen solle es finanzielle Förderungen vom AMS geben.
Zielgruppe seien junge Menschen, die am Ende einer Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet werden. Es gehe um Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder mit negativem Hauptschulabschluss und es gehe um Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sowie um Jugendliche, bei denen auf Grund eines Gutachtens feststehe, dass diese nicht in der Lage sind, eine Lehrausbildung ohne besondere Unterstützung abzuschließen, erläuterte Bartenstein.