Martin Bartenstein

Bartenstein: Verordnung zur Legalisierung ausländischer Pflegekräfte tritt mit 1. November in Kraft

Verordnung löst das derzeit dringendste Problem im Pflegebereich

Mit der am 24. Oktober 2006 beschlossenen Regelung zur Legalisierung der Pflegekräfte nehmen wir tausenden Familien die Angst vor Bestrafung. Damit haben wir das derzeit dringendste Problem im Bereich der Pflege gelöst“, sagte Arbeitsminister Martin Bartenstein nach der Unterzeichnung der Verordnung zur Ausnahme von Pflegekräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Die Verordnung tritt mit erstem November 2006 in Kraft. Damit sei auch sichergestellt, dass Anzeigen und bereits eingeleitete Verfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung von den zuständigen Behörden nicht weiter verfolgt werden müssen.

Es sei gelungen, die Bedenken der SPÖ auszuräumen und die Sozialdemokratie bei der Verordnung mit an Bord zu holen, so Bartenstein weiter. Darüber hinaus habe man sich mit der SPÖ darauf verständigt, in den nächsten Wochen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen ein Pflegepaket zu schnüren, das Pflege- und Betreuung zu Hause leichter leistbar machen soll.

Die beschlossene Regelung im Detail

Die Verordnung nimmt Ausländer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten bei Tätigkeiten im Bereich Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten vom Ausländerbeschäftigungsgesetz aus, wenn

  • die zu pflegende Person, ihre Angehörigen oder eine inländische Pflege- und Betreuungseinrichtung Arbeitgeber sind,
  • die zu pflegende Person Bundes- oder Landespflegegeld ab der Pflegestufe 3 oder gleichartige Leistung im selben Ausmaß bezieht,
  • und die Beschäftigung der Vollversicherung gemäß Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unterliegt.
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