Martin Bartenstein

Bartenstein will „Hauspflege- und Betreuungsgesetz“

Die Diskussion zum Thema "Pflege und Betreuung" ist wieder in allen Medien; so wie im Vorjahr. Kommt dieses Mal eine große Lösung? BIZEPS-INFO hat nachgefragt und Details erfahren.

Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein (ÖVP) präsentierte am 6. Februar seine Ideen; seither gibt es eine Vielzahl von Reaktionen. Die Mehrheit der Äußerungen lehnt die Vorschläge rundweg ab; meist allerdings ohne konkrete Vorschläge liefern zu können.

„Wir suchen nach Lösungen für Probleme“

„Pflege daheim hat für die Menschen und die Regierung oberste Priorität“, heißt es in einem ÖVP-Papier vom 7. Februar, welches nun bekannt wurde und in dem klar wird, was Bartenstein konkret ändern möchte. „Bartenstein hat, wie bei den Regierungsverhandlungen vereinbart, einen Lösungsvorschlag für die arbeitsrechtlichen Aspekte der 24-h-Betreuung vorgelegt“, heißt es darin, und weiter: „Wir suchen nach Lösungen für Probleme und nicht nach Problemen für Lösungsvorschläge.“

Wie sehen nun die Eckpunkte konkret aus:

  • Gesetzliche Regelung durch ein neues „Hauspflege- und Betreuungsgesetz“ zur 24-Stunden-Pflege und -Betreuung daheim
  • Pflege/Betreuung soll unselbständig oder selbständig ausgeübt werden können

„Hauspflege- und Betreuungsgesetz“ entwickeln

Aufbauend auf dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HausgG) soll ein „Hauspflege- und Betreuungsgesetz“ entwickelt werden, „mit dem eine Rund um die Uhr Betreuung möglich wird“. Und weiter: „Dazu sind Sonderbestimmungen auf Basis des bewährten HausgG notwendig, denn mit der klassischen 40-Stunden-Woche ist das Problem der 24-Stunden-Pflege und Betreuung nicht zu lösen.“

Ein wichtiger Schlüssel zur Lösung soll „inaktive Bereitschaftszeit“ sein, die angeblich EU-konform ist und „nicht als Arbeitszeit gerechnet wird“, so der ÖVP-Vorschlag. Begründet wird dies auch damit, dass Hausangestellte von der Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen sind. Ziel all dieser Maßnahmen ist „ein arbeitsrechtliches Modell um die Pflege daheim rund um die Uhr zu ermöglichen“.

Arbeitsrecht, Sozialrecht und Berufsrecht „sind dabei an die Besonderheiten der selbstständigen und unselbständigen Beschäftigung für Betreuungsleistungen im privaten Haushalt einer/s Pflegegeldbezieher/in anzupassen“; heißt es in dem Modell. Für die Betreuung daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus – möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung – zu entwickeln, so die Idee dahinter. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein will den arbeitsrechtlichen Teil des geplanten Gesetzes zur 24-Stunden-Pflege noch im Februar in Begutachtung schicken. Dies sei das Ziel, erklärte Bartensteins Sprecher, Holger Fürst, am Donnerstag gegenüber der APA.

Bei der Finanzierung „stehe man erst am Anfang“, so das ÖVP-Papier. Insoweit ist die Kritik von SPÖ-Behindertensprecherin Mag. Christine Lapp berechtigt, wenn sie von einem „Halbfertig-Modell“ spricht.

SPÖ und ÖVP uneins

Der Vorstoß von Bartenstein hat für mächtige Irritationen bei der SPÖ gesorgt. Sozialminister Dr. Erwin Buchinger zeigt sich verstimmt und moniert zu recht, dass das Sozialministerium für „die Koordination von Pflegeangelegenheiten“ zuständig ist, wie es im Bundesministeriengesetz steht. Doch so ganz überraschend kam die Diskussion nicht. Mehrfach wurde in den Medien kritisiert, dass seit der Wahl das Thema Pflege in die Bedeutungslosigkeit gerutscht ist.

Verhandlungen ohne Betroffene?

Auch wenn der Bartenstein-Entwurf sicherlich nicht mehr als ein erster Diskussionsbeitrag ist, so ist eines zumindest positiv: Das Thema ist wieder an der Tagesordnung. Kritisch muss vor allem aber eines angemerkt werden: Die Neuregelung der Pflegevorsorge, die mit dem Bundespflegegeldgesetz einen Meilenstein zur Verbesserung der Chancengleichheit geschafft hat, wurde unter starker Einbindung der Betroffenen geschaffen.

Nun stehen die Vorzeichen ganz anders. Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP zählen immer folgende Gruppen auf, die miteingebunden gehören: Die Bundesländer, die Sozialpartner und die Hilfsorganisationen. Betroffene und deren Organisationen scheinen dieses Mal nicht eingebunden zu werden; und genau das ist das Gefährliche in der jetzigen Situation.

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0 Kommentare

  • ich kann mich der meinung der einzelnen briefen nur anschließen. ich bräuchte wie viele andere einmal die info wo der einzelne seinen patienten anmelden kann und wer die diverenz bezahlt was die mehrkosten dann ausmachen.bis jetzt wird immer geredet wie das pflegemodel aussehen könnt also wo meld ich meinen patient an und wer zahlt die kosten. bis jetzt läuft die pflege wie sie jetzt bestätt illegal ohne problem! ALSO WIE GEHTS WEITER SICKT UNS DOCH DIE ANTWORT WIES WEITERGEHT!

  • Während die Herren diskutieren, pflegen die Frauen in den Familien und aus den östlichen Nachbarländern unsere Alten- was ja auch nicht so ein toller Job ist, objektiv betrachtet. Wieso gibt es so viele Pflegebedürftige? Wieso werden Menschen nicht gesund und lebensfroh alt, sondern verkümmern, werden vor der Zeit gebrechlich, und wissen anscheinend nicht, wie ihnen da geschieht (Demenz)? Andererseits will die Wirtschaft, dass alle bis 65 arbeiten gehen- und dann sozial verträglich bald sterben. Pflege, für die Tüchtigen, die brav dafür angespart haben? das ist Zynismus!

  • „… mit der klassischen 40-Stunden-Woche ist das Problem der 24-Stunden-Pflege und Betreuung nicht zu lösen“ – genausowenig aber auch mit einer 64-Stunden-Woche, da jede Woche nun mal 168 Stunden (24×7) hat. Der Schlüssel zur Lösung scheint gefunden: Man nehme den Sklavenlohn von Hausgehilfen, die unbezahlte „inaktive Bereitschaftszeit“ vom Krankenhausdienst, die Einsatzbereitschaft für die offen bleibenden 70 Stunden vom „Ehrenamt“, vielleicht auch noch die tägliche Kündbarkeit von Tagelöhnern und kommt sicher noch auf andere Rosinen in verschiedenen Beschäftigungsformen, die man sich für eine geniale Lösung herauspickt. In einem gebe ich völlig recht: Wie im Regierungsprogramm vorgegeben, ist die Lösung möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu suchen. In jeglicher Art von Dienstverhältnis, auch nach dem HausgG, halte ich persönlich eine Lösung für ausgeschlossen.

  • Tja wie immer bei unseren Politikern: Ein Vorschlag mit dem man den eigentlich zuständigen Regierungskollegen einmal eines auswischt, um seine eigene Wichtigkeit zu dem Thema unter Beweis zu stellen. Der Herr Minister Bartenstein hat es sich halt einfach gemacht: Die 720 Stunden , die ein Monat so durchschnittlich hat mit 4 Euro Stundenlohn multipliziert und siehe da es deckt sich mit meinen Stundensatzberechnungen (632 Euro durch 160 Stunden Pflegebedarf in PG Stufe 4).
    Die Finanzierung der 3000 Euro , die das dann kostet interessiert den Herrn Minister weniger, keine Frage. Die ist völlig ungeklärt auch von Seiten des Kollegen Buchinger, bei dem er sich ja eingemischt hat. Wo bleibt denn bitte die öffentliche Kritik des Herrn Parteikollegen Huainigg?

    Wo die Kritik der Oppositionsbehindertensprecher? Wo die geharnischte Kritik der sog. Behindertenvertreter? Sie sitzen alle wie die drei Affen rum: Nichts hören , nichts sehen und nichts sagen! Darauf kann ich aber als Betroffener auch verzichten!

    Verdammt traurig in diesem sog. Sozialstaat als Krüppel zu leben, auch wenn ich noch immer die Sozialtöpfe mit fast 500 Euro im Monat an Abgaben und Steuern zu füllen versuche. Mir kommt das KOTZEN! Sorry!

  • Bartenstein Pflegemodel: Mit dem neuen Pflegemodel ist unser Arbeits(losen)minister Bartenstein wieder ein wirklich großer Wurf gelungen. Anstatt ein Pflegemodell zu entwickeln,das sich der normale Bürger leisten kann,schafft er jetzt wieder seinen Kollegen kaum einer finanzieren kann. Als Arbeitsminister sollte er zuminderst die Höhe der Duchschnittspensionen kennen, die ja doch Etliches unter seiner zukünftiger Ministerpension liegen.Was sich der Durchschnittsbürger leisten kann.