Bauen in Wien: SPÖ blockiert überfällige Reformen

Faymann sagt die Unwahrheit.

„Hinsichtlich der Anforderungen an barrierefreies Bauen ist davon auszugehen, daß alle relevanten Erfordernisse in der Bauordnung … enthalten sind“ und „Die meisten und wesentlichsten Planungsgrundsätze der ÖNORM B 1600 sind bereits durch die Bauordnungsnovellen 1990, 1992 und 1996 in die Bauordnung für Wien eingeflossen …“

Dies sind die offiziellen Antworten des für das Bauen in Wien zuständigen Stadtrates, Werner Faymann (SPÖ), auf eine Anfrage und einen Antrag seines Koalitionspartners mit dem Ziel, notwendige Bestimmungen der ÖNORM – für Menschen mit den unterschiedlichsten Formen einer Behinderung – in die Bauordnung aufzunehmen.

Das, was Faymann in diesen offiziellen Dokumenten des Rathauses feststellt, entspricht dennoch nicht der Realität. Faymann sagt darin die Unwahrheit.

Beweise? Zeugen dafür sind alle Betroffenen in dieser Stadt und wenn der Stadtrat sich einmal in einen Rollstuhl setzen würde, könnte er gleich am eigenen Leib den Unterschied zwischen seinen Aussagen und der Realität in Wien erfahren. Auch wir berichten in BIZEPS-INFO laufend über die Situation in Wien und wollen die Beispiele nicht ständig wiederholen.

Faymanns Reaktion erweckt den Eindruck, er habe von der Realität nicht die mindeste Ahnung, und er weiß nicht, was in seinem Ressort läuft. Das ist allerdings für einen Mann in seiner Position eine eher unrealistische Einschätzung. Viel stärker aber drängt sich der Eindruck auf, der Stadtrat sei der Ansicht, daß das, was sich in diesem Bereich tut, ohnedies genug und für die Betroffenen ausreichend sei.

Faymann ist behindertenfeindlich. Wie sonst kann man jemanden bezeichnen, der seit Jahren beharrlich alle Proteste und Forderungen und sämtliche Reformvorschläge konsequent ignoriert? Stattdessen zeichnet er das Bild einer heilen Welt und erweckt damit den Eindruck, es stünde alles zum Besten. Es erhebt sich die Frage, wie lange sich die Wiener SPÖ noch einen Stadtrat leisten will, der durch seine Taten maßgeblich daran beteiligt ist, daß behinderte und alte Menschen in Wien systematisch aus dem öffentlichen Leben ausgesondert werden.

Und der damit massiv gegen das Benachteiligungsverbot der Österreichischen Bundesverfassung verstößt, in dessen Artikel 7 es bekanntlich seit dem 14. August 1997 heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten“.

Wien ist sowohl ein Bundesland als auch eine Gemeinde.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich