Baur: Opfer sollen vom Land Schadenersatz erhalten

Die - nicht rechtskräftige - Verurteilung wegen Freiheitsentziehung von DDr. Banffy stellt den vorläufigen traurigen Schlusspunkt der Geschichte der Rehastätte dar.

Christine Baur
Land Tirol/Berger

„Wer übernimmt die Verantwortung für die Fehlbehandlungen und wird es auch in diesen Fällen Entschädigungen seitens des Landes aufgrund von Gewalt und Missbrauch geben?“, fragt nun LA Christine Baur in einer Anfrage den zuständigen Soziallandesrat Reheis.

Seit 1998 liegen dem Land Tirol ausführliche Gutachten (z.B. von Prof. Max Friedrich), Berichte und Dokumentationen über die Problematik der in der „Rehabilitationsstätte DDr. Banffy“ praktizierten Therapie sowie über Gewalt in der Einrichtung vor.

Im Jahr 2000 waren vom Land Tirol der Rehastätte Qualitätsstandards vorgeschrieben worden, im Jahr 2010 wurde die Finanzierung der Rehastätte durch das Land Tirol eingestellt. Die Steuerungsgruppe Opferschutz hat sich ausführlich mit der Missbrauchsproblematik in Einrichtungen für Behinderte befasst und Empfehlungen ausgesprochen, die offensichtlich noch nicht umgesetzt sind.

Die Ermittlungen wegen schweren Betrugs gegenüber dem Land Tirol aufgrund der Verrechnung von professionellen Leistungen, die von nicht ausgebildetem Personen erbracht wurden laufen noch. Daraus schließt Christine Baur, dass „es offensichtlich keine ausreichende Kontrolle der Einrichtungen der Behindertenhilfe in Tirol gibt.“

Die Sozialsprecherin der GRÜNEN fordert nun ein, „dass Opfer von aktuellen Übergriffen in Einrichtungen der vom Land Tirol finanzierten Behindertenhilfe jenseits von gerichtlichen Verfahren vom Land Tirol Schadenersatz erhalten können – ähnlich wie bei den historischen Fällen von Gewalt im Rahmen der Tiroler Fürsorgeerziehung.“

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