Bauskandal im Burgenland: Neubau Bundessozialamt Eisenstadt – keine Barrierefreiheit

Der ÖZIV Burgenland erhebt derzeit die Gebäude mit den gröbsten Mängeln im Bezug auf Barrierefreiheit im Burgenland.

Hans-Jürgen Groß vor Bundessozialamt Burgenland
ÖZIV/Pauser

In diesem Zuge wurde zu allererst die wesentlichste Adresse, nämlich das im Jahr 2013 neu bezogene Bundessozialamt Eisenstadt unter die Lupe genommen.

Das schockierende Ergebnis – kein Blindenleitsystem im Außenbereich, lediglich ein angedeutetes im Innenbereich, keine Eingangsbeschriftung bzw. Türbeschriftungen für blinde Menschen.

Ein besonderes Detail sind die beiden Behindertenparklätze – benutzt man den ersten Parkplatz, kann der Verbindungsweg zum Bundessozialamt nicht mehr genutzt werden, die barrierefreien Stellplätze sind nicht breit genug, somit kann bei frequentierter Nutzung ein Rollstuhlfahrer den Parkplatz nicht mehr verwenden. Die Liste ist derart lang, dass gar nicht alle Mängel erwähnt werden können.

„Es ist für mich unerklärlich wie einerseits die Baubehörde die Freigabe der Pläne, ein Ziviltechniker die Abnahme und Bestätigung der Barrierefreiheit mit der Benützungsfreigabe ausstellen konnte, sowie dem Nutzer selbst, nämlich dem Bundessozialamt nach fast 10 Monaten Nutzung die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht aufgefallen ist“, so ein erschütterter Präsident Hans-Jürgen Groß. „Ich fordere Sozialminister Hundsdorfer und Landeshauptmann Hans Niessl auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Behebung der Mängel zu veranlassen.“

Folgende Gesetzte wurden nicht eingehalten:

  • Bundesverfassungsgesetz Art. 7, Abs. 1
  • UN – Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen (CRPD – ratifiziert 2008)
  • Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (gültig seit 01.01.2006)
  • Burgenländisches Baugesetz – OIB RL 4 (gültig seit 01.07.2008)

Blindenleitsystem laut OIB RL 4 2007 und 2011: Nach Maßgabe und der Größe und des Verwendungszweckes des Bauwerkes müssen Erschließungsflächen im Gebäude und in dem Gebäude zugeordneten Außenschließungsflächen mit taktilen, visuellen oder akustischen Leitsystemen ausgestattet werden, die wesentliche Informationen und Orientierungshilfen für Besucher und Kunden anbieten.

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