Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz für alle, die sie brauchen

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Präsident Klaus Widl vom Österreichischen Behindertenrat (ÖBR)
Österreichischer Behindertenrat

Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2023 veröffentlicht der Österreichische Behindertenrat ein Video zur Bedeutung von bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Klaus Widl, Roswitha Schachinger, Martin Ladstätter und Emilie Karall erklären, was Persönliche Assistenz ist, wie diese zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen kann und weshalb Assistenzpersonen in einem Angestelltenverhältnis arbeiten sollen.

Der Österreichische Behindertenrat fordert die Bundesländer Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark und Wien auf, sich schnellstmöglich auf Basis der Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz am Pilotprojekt Persönliche Assistenz zu beteiligen, damit endlich nicht mehr die Postleizahl bestimmt, welche Leistungen Menschen mit Behinderungen in Österreich erhalten!

„Das Angebot der Persönlichen Assistenz ist für Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben und chancengleicher gesellschaftlicher Teilhabe“, erklärt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, anlässlich des Inklusionstages 2023.

Die Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrates Roswitha Schachinger betont: „Es wird immer wieder eingeworfen, dass die Selbstbestimmung von Assistenznehmer*innen durch Assistenzpersonen in einem Angestelltenverhältnis eingeschränkt sei. Das stimmt überhaupt nicht.“

Martin Ladstätter verdeutlicht in seiner Funktion als Präsidiumsmitglied des Österreichischen Behindertenrates: „Bundesländer bekommen viel Geld vom Bund, wenn sie sich nach einheitlichen Kriterien für die Persönliche Assistenz engagieren. Manche haben anscheinend den Zweck einer Harmonisierung in Österreich noch nicht erkannt. Wir als Behindertenrat fordern alle Bundesländer auf, bei diesem Projekt mitzumachen.“

Ladstätter zufolge ist ein Angestelltenverhältnis die einzige Möglichkeit, Persönliche Assistenz rechtlich korrekt zu organisieren. Generell sei es „in allen Berufen wichtig, vernünftige Arbeitsverhältnisse zu haben. Und ein vernünftiges Arbeitsverhältnis ist ein Angestelltenverhältnis. Niemand von uns würde anders arbeiten.“

„Persönliche Assistenz ist echt kein Luxus. Mit Persönlicher Assistenz kann ich das machen, worüber ein anderer überhaupt nicht nachdenken muss“, betont Emilie Karall, Vizepräsidentin des CBMF – Club behinderter Menschen und ihrer Freunde. „Persönliche Assistenz ist in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Und die soll jetzt gefälligst umgesetzt werden“, fordert Karall abschließend.

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7 Kommentare

  • Geehrter Hr. Bruckner!
    Ich bin erstaunt, gelinde gesagt:
    1) Sie lassen Hrn. Widl von „bedarfsgerecht“ in diesem Bericht sprechen:
    „Dem Bedarf entsprechend“, heisst es dazu unter https://www.dwds.de/wb/bedarfsgerecht

    2) Wenn Sie 1) Ernst genommen hätten und am BEDARF verschiedener behindeter MENSCHEN interessiert gewesen wären, hätten Sie zuvor genau diese Bedarfe GENAUESTENS erhoben, was durch „Betroffenenvereine“ wie die AUVA nicht möglich sein wird.

    3) Wenn Sie 1) nüchtern und rechtlich betrachtet hätten, hätten Sie eine aus 2) abgeleitete Bedarfsskizze den sozialrechtlichen Möglichkeiten gegenübergestellt.

    4) 3) ist nicht passiert, Fehlinformation Ihrerseits produziert.

    5) Nur aus 4) ist erklärbar, dass Menschen, wie die Behindertensprecherin der Grünen schreibt, dass „Anstellungen die Selbstbestimmung erhöhen“. Politisch klar: Praktische Ausführungen blieb sie schuldig, obschon Sie und Ihr Verein explizit als Ansprechpartner von Ihr genannt werden.

    6) „Leben wie andere auch“, hieß es früher, „Leben wie der ÖBR es will“, heisst es heute.

    7) Die Verschlechterung erfolgt in vielen Fällen bereits durch die Limitierung der sozialrechtlich legitimen Zusammenarbeiten.
    Dass der Freie Dienstnehmer Probleme verursachen kann, ist Tatsache. Das Sozialversicherungsrecht ist jedoch hier leider weiter als Ihr Wissensstand. Gerne bin ich – gegen entsprechende Entgelte – bereit, Ihr Fehl- und Nichtwissen hier zu ordnen.
    Legalität steht außer Zweifel, als andere ist eine Wissens- und Bedarfs-Gerechtigkeits-Frage.

    8) Zur Konstruktivität nach Fertigstellung der Richtlinie aufzurufen ist ein etwas seltsames Demokratieverständnis.

    9) Eigene Sozialrechtskonstruktionen für diesen Bereich zu fordern ist verständlich, jedoch ein Brief ans Christkind. DAS ist im Mai noch definitiv zu früh, das Christkind vergisst’s – bis zu den Wahlen – sicher.

  • lieber Martin, in einigen Belangen gebe ich dir recht, aber du scheinst jene Bezieher, die mehrere Assistent/innen haben, diese fallweise benötigen, und geringfügig beschäftigt haben, vergessen zu haben. in diesem Fall kann eine Vollzeitkraft nicht alle individuelle Bedürfnisse abdecken. es gibt Fälle, die ad hoc jemanden benötigen. Leben ist eben kein Wunschkonzert und hält Überraschungen bereit. Kann ich meine Assistenz das Jahr über planen, siehe Schulassistenz, ist die Vollanstellung gut, aber für viele Fälle – wie oben beschrieben – in der Steiermark unrealistisch. Schätze dein politisches Engagement, vermisse dein Gespür für das Wesentliche in dieser Causa.
    liebe Grüße aus Graz GUIDO
    Guido

    • Lieber Hr. Plevnik,
      hier sitzen Sie einem Irrtum auf.
      Die Bundesrichtlinie sagt nur, dass entsprechend der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angestellt werden muss.
      Daraus ergibt sich keine Verpflichtung eine Vollzeitkraft anzustellen, sondern können natürlich auch (mehrere) Teilzeitkräfte beschäftigt werden. Nur freie Dienstverträge und andere nicht rechtskonforme Varianten sind nicht mehr möglich.
      Mit freundlichen Grüßen, Bernhard Bruckner

  • Wir halten nochmalig fest, dass die Bundesrichtlinie keinen Rechtsanspruch vorsieht, der in der Steiermark bereits gegeben ist.
    Wir verstehen die Argumentation aus Wien unter dem Gesichtspunkt, dass es darum gehen kann, Menschen mit hohem Assistenzanspruch in ihrer Persönlichen Assistenz abzusichern.
    Aus unserer Sicht wurden Menschen mit Sinnesbehinderungen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten in dieser Bundesrichtlinie nicht ernsthaft berücksichtigt, sonst wäre eine flexiblere Lösung in der Beschäftigung von Assistent*innen für Menschen mit Behinderung mitgedacht worden.
    Vielleicht sollte der ÖBR über seinen Tellerrand hinausschauen und Betroffene aus den Bundesländern in seine Expertisen miteinbeziehen bevor dieser im Alleingang mit politischer Unterstützung ein Modell entwickelt, das so nie zur Harmonisierung führen kann.
    Nicht alle Menschen mit Behinderungen sind der Meinung, dass Herr Minister Rauch und der ÖBR mit der Bundesrichtlinie das goldene Ei gelegt hat. Und in einer Demokratie muss es Bundesländern auch erlaubt sein, nicht auf einen Wiener Zug aufzuspringen, der noch nicht mal fährt.
    Mit selbstbestimmten Grüßen aus der Steiermark,
    Dietmar Ogris, Obmann Selbstbestimmt Leben Steiermark

    • Lieber Herr Ogris,
      hier bestehen bei Ihnen leider einige Fehlinterpretationen betr. die Bundesrichtlinie.
      Die Bundesrichtlinie ändert nichts an einem allfälligen Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz im Landesgesetz. Es gibt sogar in der Bundesrichtlinie ein Verschlechterungsverbot. Daher gibt es in allen Bundesländern, in denen ein Rechtsanspruch gem. dem entsprechenden Landesgesetz besteht, weiterhin einen Rechtsanspruch, auch wenn das Bundesland am Pilotprojekt mitmacht. Abgesehen davon könnte der Bund gar nicht in der Richtlinie einen Rechtsanspruch vorsehen, weil es hier um Landeskompetenzen geht.
      Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, blinde Menschen und Menschen mit psychosozialen Behinderungen sind ein zentrales Thema in der Bundesrichtlinie. Da diese Personengruppen in vielen Bundesländern bisher keine Persönliche Assistenz bekommen und durch die Bundesrichtlinie endlich ein weiter Anspruchsberechtigtenkreis verankert wurde, der diese Personengruppen mitumfasst und sie damit erstmals die Chance auf PA bekommen.
      Auch den Hinweis darauf, dass es flexiblere Anstellungsmöglichkeiten (gerade für diese Personengruppen) braucht, halte ich für verfehlt, weil einige Träger und Bundesländer schon jetzt zeigen, dass es auch in einem echten Dienstverhältnis möglich ist. Ganz allgemein sei dazu angemerkt, dass es mMn der falsche Weg ist zu versuchen Flexibilität darüber zu erreichen das ASVG nicht einzuhalten, prekäre Arbeitsverhältnisse zu schaffen und Rückforderungen durch die ÖGK zu provozieren. Vielmehr sollte man versuchen die Flexibilisierung über die Anpassung von z.B. arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen zu erreichen.
      Warum dieses Modell, das an der ein oder anderen Stelle noch nachgebessert werden muss, nicht zu einer Harmonisierung führen kann, erschließt sich für mich nicht.
      Ganz allgemein sei angemerkt, dass ich wirklich hoffe, dass wir bald dazu kommen faktenbasiert über die Bundesrichtlinie zu sprechen und nicht permanent Fehlinformationen (so wie mit dem Rechtsanspruch) gestreut werden und damit viele Menschen mit Behinderungen verunsichert werden.
      Natürlich kann jedes Bundesland selbst entscheiden an dem Pilotprojekt teilzunehmen oder nicht – wobei ich hoffe, dass möglichst alle mitmachen. Wichtig ist mir nur eine ehrliche Diskussion darüber zu führen und nicht mit Fehlinformationen die Nichtteilnahme eines Bundeslandes zu argumentieren.
      Abschließend sei angemerkt, dass eine Harmonisierung nicht funktionieren kann, wenn jeder nur sein eigenes System behalten möchte. Außerdem wird mit diesem Verhalten vielen Menschen mit Behinderungen, die bisher keine PA nach den landesgesetzlichen Regelungen erhalten, die Chance genommen in Zukunft PA zu bekommen.
      Mit lieben Grüßen, Bernhard Bruckner

    • Geehrter Hr. Mag. Bruckner,
      „ …weil einige Träger und Bundesländer schon jetzt zeigen, dass es
      auch in einem echten Dienstverhältnis möglich ist“ schreiben Sie.
      In anderen Worten: Struktur vor Mensch.

      Und DAS ist DIE Vertretung behinderter Menschen?
      Logisch, weil auch der Spar die Interessen seiner Kunden und nicht seine eigenen vertritt.

      Danke trotzdem für dieses Beispiel auch deshalb, weil Sie verschriftlichen, dass es Ihnen um die Verwaltung des Behinderteneuros und nicht um behinderte Menschen geht.
      SIE und Ihr Team werden nicht herum kommen, sich entweder mit Möglichkeit von Privat zu Privat ZU BESCHÄFTIGEN oder die Finger davon zu lassen. SO wie dieses Modell aktuell abgebildet ist in der Richtlinie, ist es schlicht schlecht gemacht.

      Cash first, sagt § 20 BPGG sinngemäß, als Sanktion d. Sachleistung. In der Richtlinie ist es genau umgekehrt. Ist Ihnen diese Inkonsistenz bewusst?

    • Lieber Hr. Putz,
      das ist wieder ein tolles Beispiel einer bewussten Missinterpretation ihrerseits.
      Der Verweis auf die Bundesländer wurde deswegen gewählt um die Personen zu umfassen, die sich in den Bundesländern wo nur Angestelltenverhältnisse erlaubt sind, die PA im AG-Modell organisieren. Und überraschender Weise funktioniert es für diese Personen.
      Gerade im Verhältnis Privat zu Privat hat eine nicht rechtskonforme Anstellung eine fatale Auswirkung. Erst letzte Woche wurde wieder eine Einzelperson mit einer Forderung der ÖGK i.H.v € 7000 konfrontiert. Das ist existenzbedrohend!
      Dass es in der RL einen Sachleistungsvorrang geben würde ist schlichtweg falsch. AG-Modell und DL-Modell stehen einander gleichwertig gegenüber.
      Vielen Dank für den netten Gedankenaustausch.
      Mit lieben Grüßen, Bernhard Bruckner