Volksanwalt Kräuter begrüßt neues Modell der Mindestsicherung in NÖ
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter begrüßt das neue Modell der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in NÖ. Dieses bringe Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.
Kräuter: „Ich freue mich sehr, dass das Land NÖ auf die kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren Bedacht nimmt und damit auch den Einwendungen der Volksanwaltschaft Rechnung trägt. Menschen mit Behinderung brauchen einen bedarfsdeckenden Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile. Ohne entsprechende Unterstützung kann ein gleichberechtigter Zugang und eine soziale Inklusion nicht bewerkstelligt werden. Daher ist es sachlich gerechtfertigt, den Bezug von Familienbeihilfe nicht zum Anlass zu nehmen, die Leistungen der Mindestsicherung entsprechend zu kürzen“.