Beförderungsrichtlinien der Wr. Linien – baldige Änderung

Die Beförderungsrichtlinien der Wr. Linien enthalten eine Bestimmung, die vorschreibt, daß RollstuhlfahrerInnen verpflichtend eine Begleitperson mitführen müssen - wir berichteten mehrfach.

BIZEPS unternahm zum wiederholten Male den Versuch, Bewegung in die Verhandlungen zu bringen.Aus dem Büro der Stadträtin Mag. Brigitte Ederer (SPÖ) wurde mitgeteilt, daß die Stadträtin eine Neuregelung der Beförderungsrichtlinien anstrebt und ihr bewußt sei, daß der bisherige Prozeß langwierig und mühsam war.

Die Wiener Linien wollen – laut ihrer Rechtsabteilung – das bestehende Problem der verpflichtenden Begleitperson für RollstuhlfahrerInnen in Etappen lösen.

  • U1 bis U4 sowie die Niederflurbusse mit ausklappbarer Rampe: Bis „spätestens Ende Juni 2000“ soll ein positiver Bescheid vorliegen.
  • U6: Nach einer Besichtigung mit Betroffenen sollen letzte Details geklärt werden. Die Bewilligung wird aber sicherlich erst im Herbst 2000 erfolgen.
  • Niederflurstraßenbahn: Ein positiver Bescheid durch die zuständige MA 64 sollte noch im Sommer erfolgen.

Wenn der Zeitplan in dieser Form umgesetzt wird, wäre dies im Sinne der Betroffenen. „Um solche Aussagen nicht nur als Worthülsen dastehen zu lassen, gehören Taten gesetzt“ meint dazu die Abgeordnete Patrizia Fürnkranz-Markus (ÖVP).

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