Stammzellforscher der Universität Newcastle in Großbritannien haben über die "Behörde für menschliche Befruchtung und Embryonenforschung" (HFEA) erstmals die Genehmigung zum therapeutischen Klonen am Menschen erhalten.
Dass eine solche Bewilligung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem noch keine wirksamen ethischen Rahmenbedingungen für diese Forschungen festgelegt sind, öffnet der um sich greifenden „Anything Goes„-Ideologie wieder einmal Tür und Tor.
Trotz aller Beteuerungen der Verantwortlichen, dass keine Säuglinge geklont werden sollen, wird damit aber unweigerlich und ohne klare Richtlinien auch der Weg zum Designer-Baby beschritten.
Für die Lebenshilfe Österreich stellt sich zur ethischen Problematik auch konkret die Frage: Wie lange noch wird ein Leben mit Behinderung „gesellschaftsfähig“ sein können? Wird die Vielfalt des Lebens willkürlichen und unreflektierten Wunschvorstellungen zum Opfer fallen?
Großbritannien hat eine ethische Schranke durchbrochen, hinter der ungeahnte Gefahren lauern. Es ist von höchster Bedeutung dass als ein erster Schritt in der EU zu diesen Forschungsvorhaben klare Regeln festgelegt werden und solche nationalen Entscheidungen schleunigst rückgängig gemacht werden können.