Bundesgesetzblatt

Begleitgesetz: Nur teilweise Umsetzung

Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, sieht im Entwurf des Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes nur eine Teilerledigung der notwendigen Änderungsmaßnahmen.

„Grundsätzlich begrüßt“ die Gleichstellungsanwaltschaft den Entwurf des Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes, doch „handelt es sich nur um eine teilweise Umsetzung“, der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe im BKA / Verfassungsdienst.

„Ausdrücklich wird bedauert, dass im vorliegenden Entwurf des Bündelgesetzes der Bereich ‚Bildung’ noch immer nicht erfasst und geregelt wurde“, schreibt Haupt und regt „Überlegungen in Richtung der Schaffung eines Rechtsanspruches auf umfassende integrative Bildung für Menschen mit Behinderung“ an.

„Es bleibt daher die Frage offen, ob ein bloßes Ersetzen der ‚körperlichen Eignung’ bzw. der ‚körperlichen und geistigen Eignung’ durch den generellen Begriff ‚Eignung’ bzw. ‚Gesundheitszustand’ dem grundsätzlichen Ziel, nämlich der Verbesserung der Berufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, tatsächlich entspricht“, hält die Anwaltschaft kritisch fest.

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0 Kommentare

  • @Anton Egon: Ist vom Ministerrat am 6. April 2006 beschlossen worden. Näheres unter http://www.gleichstellung.at

  • Bitte wo kann ich – über Internet – das Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes einsehen? Ist das „nur“ ein Entwurf, oder vom Ministerrat schon abgesegnet? Sind Änderungen durch eine starke Interessensvertretung möglich? Besten Dank!

  • Interessierte lande ich im Rahmen der Fachmesse integra zu einer Diskussion gemeinsam mit dem Bundesbehindertenanwalt Mag. Herbert Haupt zum Thema: „Behindertenbeauftragte – wirksame Interessensvertretung oder Alibi?“ am Do 21.9. 2006 auf der ORF Bühne, Halle 1, Messegelände Wels (www.integra.at) herzlich ein.

  • @Elke – Der Gleichstellungsanwalt kann in Einzelfällen helfen, kann dem Sozialministerium berichten, doch hat er, wie die Volksanwaltschaft, wenig Befugnisse, speziell in der Gesetzgebung – Bemerkenswert ist allerdings, daß die sogenannte Behindertenanwaltschaft unter dem Sozialminister Haupt geschaffen wurde, er nun feststellen muß, daß die Behindertenanwaltschaft aufzeigen kann, jedoch genauso Bittsteller ist wie die Betroffenen. Dieser Posten hat Symbolkraft – egal wer diesen Posten inne hat. Jedoch daß 350 Personen bei Haupt um Hilfe angesucht haben, bezeugt, daß einiges im Argen liegt, Bedarf besteht.

  • Wo bleibt die Gleichstellung? Wenn Mag. Haupt unfähig ist, die behinderten Männer und Frauen anständig zu vertreten, dann soll er zurück treten, und seinen Posten in fähiger Hände legen. ups.