Bundesgesetzblatt

Begleitgesetz: Nur teilweise Umsetzung

Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag. Herbert Haupt, sieht im Entwurf des Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes nur eine Teilerledigung der notwendigen Änderungsmaßnahmen.

„Grundsätzlich begrüßt“ die Gleichstellungsanwaltschaft den Entwurf des Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes, doch „handelt es sich nur um eine teilweise Umsetzung“, der Ergebnisse einer Arbeitsgruppe im BKA / Verfassungsdienst.

„Ausdrücklich wird bedauert, dass im vorliegenden Entwurf des Bündelgesetzes der Bereich ‚Bildung’ noch immer nicht erfasst und geregelt wurde“, schreibt Haupt und regt „Überlegungen in Richtung der Schaffung eines Rechtsanspruches auf umfassende integrative Bildung für Menschen mit Behinderung“ an.

„Es bleibt daher die Frage offen, ob ein bloßes Ersetzen der ‚körperlichen Eignung’ bzw. der ‚körperlichen und geistigen Eignung’ durch den generellen Begriff ‚Eignung’ bzw. ‚Gesundheitszustand’ dem grundsätzlichen Ziel, nämlich der Verbesserung der Berufsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, tatsächlich entspricht“, hält die Anwaltschaft kritisch fest.

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