Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung

Am 2. März 2018 fand die Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung (NAP) 2012 – 2020 im Sozialministerium statt. Ein Bericht von Gabriele Stauffer erschienen in der Printausgabe GebärdenSache 1/2018.

Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020
Sozialministerium

Zum Tagesordnungspunkt Regierungsprogramm 2017 – 2022 fand ein grundsätzlicher Meinungsaustausch statt.

Die Organisationen und Länder kritisierten vor allem folgende Punkte:

  • Fehlende De-Institutionalisierung,
  • kein klares Bekenntnis zur Inklusion,
  • Einrichtung eines neuen, zusätzlichen Behindertenrates,
  • Ausbau der Sonderschulen,
  • Wiedereinführung der sonderpädagogischen Ausbildung,
  • Erhöhung des Taschengeldes in Geschützten Werkstätten statt Einbeziehung der Menschen in das SV-System,
  • Erhöhung des Pflegegeldes erst ab Stufe 4

Sektionschef Mag. Manfred Pallinger vom Sozialministerium war zum ersten Mal zu Gast in der Begleitgruppe und erklärte, dass die Punkte in der Regierungserklärung Zielvorgaben seien und Näheres erst ausgearbeitet werden muss. Dazu wurden die Arbeiten noch nicht aufgenommen. Außerdem werden vorher noch einige Punkte wie die Erhöhung des Pflegegeldes oder die 24 Stunden Betreuung evaluiert. Wichtig ist auch die Landeshauptleutekonferenz am 12. Und 13. April.

Zur Einrichtung eines neuen Behindertenrates als offizielles Beratungsgremium der Bundesregierung meinte Pallinger, dass es nicht dazu kommen wird, da es schon einige derartige Gremien gibt.

Die De-Institutionalisierung ist für Pallinger im Punkt „Integration neuer Wohn- und Betreuungssysteme für Pflegebedürftige im sozialen Wohnbau“ enthalten. Es gibt außerdem einen Bericht über Best practice Beispiele der Länder.

Pallinger wies darauf hin, dass der NAP Behinderung mit all seinen Grundsätzen und geplanten Maßnahmen weiterhin gültig sei.

Bildung und Persönliche Assistenz

Das Bildungsministerium wurde durch Frau Mag. Radic vertreten. Sie berichtet von einem Schulversuch in Oberösterreich, inklusive Klassen in Sonderschulen einzurichten. Es gibt Überlegungen, diesen Schulversuch ins Regelschulsystem zu übernehmen.

Weiters betonte sie, dass die inklusive Ausrichtung der 2013 beschlossenen Ausbildungsverordnung erhalten bleibt. Zur Umsetzung des Regierungsprogramms gibt es noch keine Details, die notwendigen Arbeitspakete müssen erst geschnürt werden.

Zum Dauerbrenner Persönliche Assistenz wurde einmal mehr eine Diskussionsrunde mit den Ländern als notwendig erachtet. Auch bei der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz, für die der Bund zuständig ist, gibt es Bedarf nach Weiterentwicklung. Menschen mit intellektueller Behinderung können z.B. in Salzburg Persönliche Assistenz im Privatbereich im Rahmen eines Pilotprojekts erhalten, nicht aber Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.

Evaluierung ist notwendig!

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf die Evaluierung des NAP Behinderung 2012 – 2020 und die Erstellung eines neuer NAP 2021 – 2030, beide Punkte sind im Regierungsprogramm enthalten.

Mag. Reinalter vom Sozialministerium führte aus, dass hier ein ein enger Zeitplan notwendig sei. Die Evaluierung soll wissenschaftlich erfolgen, dazu ist eine Auftragsvergabe an ein wissenschaftliches Institut notwendig. Die Evaluierung soll bis Mitte 2020 erfolgen. Parallel dazu soll es bereits Diskussionen über den neuen NAP mit allen Akteuren, auch den Ländern, geben. Das soll Hand in Hand gehen und der neue NAP soll bis Jahresende 2020 fertig sein. Er soll wie der vorige NAP dem Ministerrat vorgelegt werden.

Die Partizipation von Menschen mit Behinderung und ihren Institutionen an der Erstellung des neuen NAP muss verbessert werden. Dazu gibt es noch keine konkreten Überlegungen, Ideen werden entgegengenommen.

Von den BehindertenvertreterInnen wurde vor allem der enge Zeitplan kritisiert. Auch wurden Zweifel an der Evaluierbarkeit des NAP 2012-2020 laut, da großteils Indikatoren, an denen ein Erfolg messbar wäre, fehlen.

Eine Anregung war, dass selbst behinderte ForscherInnen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden sollten.

Es sollten nicht nur die einzelnen Maßnahmen beurteilt werden, sondern auch, ob die Zielsetzungen durch effektive Maßnahmen erreicht wurden, und ob die Zielsetzungen ausreichend widerspiegeln, was die UN-BRK verlangt.

Für den neuen NAP ist eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern extrem wichtig, dazu gibt es auch eine Handlungsempfehlung der UNO. Der NAP 2021 – 2030 sollte auch eindeutige Angaben zur Finanzierung enthalten.

Mag. Rubisch vom Sozialministerium fasste noch einmal zusammen: Der NAP muss gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet werden, stärker mit der UN-Behindertenrechtskonvention verlinkt sein und Indikatoren für alle Ressorts enthalten.

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Ein Kommentar

  • Ich finde, der NAP verdient seinen Namen nicht! Für frühe Phase (z.B. in der Konzeptphase) würden seine Inhalte ausreichen. Für einen „Plan“ in der Umsetzung fehlen viele Element:

    * Definitionen der Ziele – wie man gerade am Thema „Sonderschule“ sieht, scheinen nicht einmal die Ziel klar zu sein. Also auch zentrale Elemente des NAP werden in Frage gestellt. Ein unerträglicher Zustand bei einer Projektumsetzung!

    * Budgetierung der Arbeit – neben der fehlende Transparenz bei den Arbeitsschritten fehlen dadurch auch die dafür vorgesehenen Budgetmittel.

    * Damit eng verbunden sind die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und ein genauerer Zeitplan. Auch dazu gibt es keine genauen Festlegungen.

    * niemand scheint sich um eine Umfeldanalyse zu kümmern, sich mit den Risken und Gegner des NAPs zu beschäftigen.