Begutachtungsstart: Neue Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich

Bundesminister Polaschek reformiert in die Jahre gekommenen Sonderschullehrpläne.

Martin Polaschek
ÖVP

Im Schuljahr 2023/24 startete die Einführung der neuen Lehrpläne für die Volksschule, Mittelschule und AHS Unterstufe aufsteigend in der 1. und 5. Schulstufe.

Neben der Modernisierung der Fachinhalte und der didaktischen Grundsätze wurde mit der Einführung der übergreifenden Themen der fächerübergreifende Unterricht verbindlich verankert und die enge Zusammenarbeit der Pädagoginnen und Pädagogen an den betreffenden Schulstandorten forciert.

Einhergehend mit der aufsteigenden Ausrollung der gänzlich angepassten Lehrpläne werden die Unterrichtsmittel (Schulbücher) komplett neu aufgelegt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften entsprechend weiterentwickelt.

All diese inhaltlichen Neuerungen der oben genannten Lehrpläne waren grundlegende Elemente für eine Überarbeitung und Modernisierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich, die nun in Begutachtung gehen.

Die Grundlagen des aktuell gültigen Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule stammen bereits aus den 60er-Jahren.

Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule ist bisher als Anhang des Volksschullehrplanes verankert – dort werden die ersten acht Schulstufen in den Grundstufen I (für die 1. und 2. Schulstufe) und II (für die 3. und 4.) sowie in Sekundarstufe I (für die 5. bis zur 8. Schulstufe) abgebildet.

Auch die bisher enthaltenen divergierenden Stundentafeln zu den parallel geltenden Regelschullehrplänen waren eine pädagogische sowie organisatorische Herausforderung beim Unterrichten sowie beim grundlegenden Kompetenzaufbau der Lerninhalte der Schülerinnen und Schüler.

„Mit den neuen Lehrplänen im sonderpädagogischen Bereich werden nun nach der Überarbeitung der Lehrpläne für die Volksschulen, Mittelschulen und AHS-Unterstufen die letzten Lehrpläne in diesem Altersbereich kompetenzorientiert ausgerichtet.“, betont Bildungsminister Polaschek.

Die neuen Lehrpläne für den sonderpädagogischen Bereich sollen nun eine Anpassung an die Lehrpläne der Volksschule bzw. Mittelschule oder AHS-Unterstufe bringen und die Kompetenzorientierung in den Mittelpunkt stellen. Das führt auch zu schulorganisatorischen Erleichterungen.

Die inhaltlichen Grundlagen bilden die neuen Lehrpläne der Volksschule bzw. Mittelschule. Je nach sonderpädagogischem Förderbedarf werden die vier Förderbereiche Sehen/Blindheit, Hören/Kommunikation, Motorik/Bewegung sowie Emotional-Soziale Entwicklung angeboten.

Für Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich „Kognitive Entwicklung“ wurde ein eigenständiger Lehrplan entwickelt.

Die Modernisierung der Lehrpläne kombiniert die gleichen Lerninhalte bei entsprechend angepassten Kompetenzanforderungen sowie die didaktischen Grundsätze der Volksschule und Mittelschule mit flexibleren Förderschwerpunkten, die besser auf den Bedarf des jeweiligen Kindes abgestimmt werden können.

Die Entwicklung der Lehrpläne erfolgte unter Einbindung von unterschiedlichen Expertinnen und Experten. Bereits im Schuljahr 2025/26 soll mit der Umsetzung der modernisierten Lehrpläne an den Schulstandorten begonnen werden, nachdem im kommenden Schuljahr die Schulbücher angepasst sowie Fort- und Weiterbildungen für die Lehrkräfte dafür angeboten werden.

Derzeit werden 29 851 (Zahl aus 2021/22, Statistik Austria) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf österreichweit nach den Lehrplänen der Sonderschule oder je nach individueller Voraussetzung des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin nach Teilen davon inklusiv in Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Polytechnischen Schulen oder in Sonderschulen unterrichtet.

Die Entscheidung, ob ein Kind nach einem besonderen Lehrplan oder Teilen von diesem unterrichtet wird (= sonderpädagogischer Förderbedarf), erfolgt von der Bildungsdirektion, sobald abzusehen ist, dass das Kind auf Grund einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, Mittelschule oder in der Polytechnischen Schule ohne besondere Förderung nicht folgen kann.

Die Kompetenzorientierung der Lehrpläne im sonderpädagogischen Bereich sowie die Entwicklung kompetenzorientierter Lehrpläne für Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) sind auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 – 2030 als wichtige Maßnahmen verankert – zwei Maßnahmen, denen noch viele folgen werden.

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4 Kommentare

  • Ich spreche von nichts Anderem. Mir geht es um die INHALTE des Lehrplan und nicht auf welcher gesetzlichen Basis dieser verordnet wird. Im BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH (Jahrgang 1996 Ausgegeben am 19. Juli 1996 117. Stück) wurde der LEHRPLAN DER SONDERSCHULE FÜR SCHWERSTBEHINDERTE KINDER verordnet.
    Dies geschah auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 330/1996, insbesondere dessen §§ 6, 10, 16 und 23.
    Ich betone nochmals, dass der vorliegende Entwurf eine Verschlechterung zum bestehenden Lehrplan darstellt und so NICHT verordnet werden kann. Mit dem Lehrplan 1996 (der maßgeblich von OÖ erarbeitet wurde) wurde ein international beachteter und innovativer Schritt gesetzt, indem HANDLUNGSFELDER nach funktionalen und entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten beschrieben wurden. Diese Struktur wurde nun zerschlagen indem man Kompetenzziele (nach Vorgabe VS LP) vorschreibt und dies innovativ nennt. Schade eigentlich.

  • Als Beleg für die unkritische Übernahme eines Pressetextes sei angemerkt, dass der international anerkannte Lehrplan für Schüler*innen mit erhöhtem Förderbedarf, dessen Inhalt und Struktur als Vorlage für einen Lehrplan für ALLE dienen könnte, aus dem Jahr 1996 stammt und nicht wie berichtet aus der 60er Jahren. Viel wichtiger ist aber, dass mit dem vorgelegten Entwurf für den Bereich „kognitive Entwicklung“ gravierende Verschlechterungen kommen werden. DIES hätte man aufzeigen müssen.

    • Lieber Herr Prammer!
      Sie sprechen vermutlich von etwas Anderem. Die Grundzüge liegen im Schulgesetzwerk 1962.

  • Wieder einmal eine unkritische Übernahme des Wordings des Bundesministeriums.
    Österreich hat sich doch zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre es besser gewesen, einen gemeinsamen Lehrplan zu haben, also die bestehenden VS-, NMS- und AHS-Lehrpläne einfach mit einer Verpflichtung zur Individualisierung zu versehen und auch für Kinder mit SpF gültig zu machen. Südtirol und andere Länder zeigen schon lange, dass das gut geht.