Behindert geboren: In Frankreich haftet Arzt

Wird eine Behinderung bei ungeborenen Kindern vom Arzt übersehen, dann wird er in Frankreich dafür haftbar gemacht, berichtet die Presse.

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Die französische Familienministerin Segolene Royal will sich von der anhaltenden Polemik nicht beeindrucken lassen. Bei den umstrittenen höchstgerichtlichen Entscheidungen gehe es doch nicht darum, daß ein behindert geborenes Kind und seine Eltern Anspruch haben, für diesen Schadensfall entschädigt zu werden, argumentiert sie. Vielmehr gehe es um eine Entschädigungsleistung für schwerwiegende Ärztefehler, die Mütter daran gehindert haben, in freier Wahl ihre Schwangerschaft abzubrechen oder auch nicht.

In Frankreich gehen nach den jüngsten höchstgerichtlichen Entscheidungen, die Eltern und ihren mongoloiden Kindern nach erwiesenen Ärztefehlern Millionen-Entschädigungen zugesprochen haben, wieder die Wogen hoch. Vor einem Jahr hatte der erste einschlägige Spruch des Pariser Kassationsgerichtshofes bei vielen Ärzten, Ethik-Spezialisten und insbesondere bei Behindertenvereinen Bestürzung ausgelöst. „Es ist offenbar besser zu sterben, als behindert geboren zu werden.“

Dasselbe Szenario wird jetzt wieder durchgespielt, denn gleich mehrere Sprüche des Höchstgerichts haben den ersten Spruch vom Vorjahr bekräftigt. Die einen sehen es pragmatisch, führen die legitime Entschädigung für die Leiden, Zwänge und Mehrkosten einer Behinderten-Existenz ins Treffen. Andere sprechen mit moralisch-ethischen Argumenten von „Eugenik durch die Hintertür“.

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