WKÖ-Gleitsmann: Anreize schaffen statt Strafen: Förderungen leicht zugänglich machen, Lohnzuschüsse ausbauen
„Menschen mit Behinderung neue berufliche Chancen zu geben, ist der Wirtschaft ein wesentliches Anliegen“, betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „In den Betrieben besteht prinzipiell die Bereitschaft, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen. Es müssen aber die Rahmenbedingungen für die Unternehmen stimmen, denn die Integration im einzelnen Betrieb kann nur gelingen, wenn die erforderliche Rücksichtnahme auf die Abläufe in der Wirtschaft gegeben sind.“
Die Arbeitslosenquote der begünstigten behinderten Personen betrug im Jahr 2013 9,4%. Diese Steigerung (+0,5%-Punkte gegenüber dem Vorjahr) ist auf das unsichere Umfeld und die schwache Konjunktur sowie die Entwicklung am Arbeitsmarkt generell zurückzuführen, die besonders stark benachteiligte Gruppen trifft.
Förderungen schwerer zugänglich
Ein weiterer Grund ist, dass der Zugang für die Inanspruchnahme von Förderungen für die Anstellung von behinderten Personen erschwert wurde: Bis Ende 2011 war das Bundessozialamt für die Lohnkostenzuschüsse bei Menschen mit Behinderung zuständig.
„Das Mittel der Integrationsbeihilfe war ein hervorragendes Instrument des Lohnkostenzuschusses bei Berufseinstieg, und es konnten Einstellungshemmnisse überwunden werden. Nun gibt es regional unterschiedlich gehandhabte Vorgangsweisen bei der Vergabe von Einstellungsbeihilfen. Bisher war es eine Ansprechperson, in der Regel der Arbeitsassistent, der die Förderung für den Betrieb abgewickelt hat, jetzt kommt auch noch das AMS hinzu – von Transparenz und Reduzierung des betrieblichen Aufwandes keine Rede mehr“, kritisiert Gleitsmann.
Die Ausgleichstaxe wird jährlich valorisiert und wurde ab dem Jahr 2011 massiv angehoben. Unternehmen sparen sich mit der Beschäftigung jedes behinderten Menschen die Zahlung der Ausgleichstaxe. Es gibt aber eine zunehmende Diskrepanz zwischen der Anzahl der auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden begünstigt behinderten Personen und der von Arbeitgebern zu erfüllenden Pflichtzahlen.
„Es können somit einstellungspflichtige Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht mitunter nicht nachkommen, was gleichzeitig bedeutet, dass viele Unternehmen Ausgleichstaxe bezahlen müssen, obwohl sie bereit wären, behinderte Menschen zu beschäftigen“, erläutert der WKÖ-Experte, der weitere finanzielle Belastungen für einen noch größeren Kreis von Unternehmen klar zurückweist.
Lohnzuschüsse ausbauen
„Insgesamt beweisen mehr als 100.000 Menschen mit Behinderung in unseren Betrieben, dass ihre Anstellung Respekt, Verständnis und Zusammenarbeit fördert. Unternehmen müssen aber bei der Integration von behinderten Menschen stärker unterstützt werden. So wird das Geld, das die Unternehmen in den Ausgleichstaxfonds einzahlen, nicht mehr vordringlich für Beihilfen behinderter Menschen am Arbeitsplatz verwendet. Es ist deshalb dringend notwendig, Anreize für Unternehmen wie Lohnzuschüsse massiv auszubauen. Betriebe sollen nicht nur belastet, sondern auch belohnt werden, wenn sie ihre Einstellungspflicht übererfüllen oder im Fall von Kleinbetrieben ohne Einstellungspflichten Menschen mit Behinderung einstellen. Mit einem sinnvollen Mix an Anreizen ist viel mehr zu erreichen als mit Mehrbelastungen für Unternehmen“, fasst Gleitsmann zusammen.
Wirtschaftskammer unterstützt
Die Wirtschaftskammer Österreich initiiert, fördert und unterstützt die Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt durch zahlreiche erfolgreich Projekte wie etwa die Internetplattform der Sozialpartner www.arbeitundbehinderung.at.
Hier können UnternehmerInnen zahlreiche praktische Tipps und Beispiele zur Beschäftigung behinderter Menschen einholen. Dank dem Engagement der Wirtschaft konnten im Jahr 2013 Jugendliche mit Beeinträchtigungen 650 Schnuppertage in 149 Unternehmen in ganz Österreich absolvieren.