Behinderte bestrafen

Mit der endgültigen Festlegung des Gesundheitsstaatssekretärs Reinhart Waneck, die Selbstbehalte in Spitälern ausschließlich bei Ambulanzbesuchen einzuheben, wird die gegenwärtige Regierung vor allem behinderte Menschen treffen.

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Seit Jahren weist die ÖAR darauf hin, daß ein Großteil der Arztpraxen aufgrund baulicher Barrieren behinderten Menschen unzugänglich bleiben und der Begriff der „freien Arztwahl“ von dieser Gruppe der Bevölkerung als Verhöhnung empfunden wird. Der Besuch einer Spitalsambulanz ist der einzige Ausweg aus diesem Dilemma.

„Behinderte Menschen müssen Ambulanzen aufsuchen, sie können nicht wählen“, stellt der Generalsekretär der ÖAR, Heinz Schneider fest, „denn selbst in den wenigen zugänglichen Praxen kann die nötige Hilfe nicht geleistet werden. Wir hören immer wieder, daß Behinderte eine Praxis unverrichteter Dinge wieder verlassen müssen, weil ein älterer Arzt und seine Sprechstundenhilfe nicht in der Lage waren, einen Rollstuhlfahrer auf den Untersuchungstisch zu heben“.

„Der Staatssekretär wäre gut beraten, unseren Vorschlag umzusetzen, wonach Kassenverträge nur an Arztpraxen, die für alle zugänglich sind, vergeben werden sollten, statt Strafbeträge von jenen einzuheben, die keine Alternativen haben“, schließt Schneider.

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