Parlament

Behinderte im Dienst- und Berufsleben nicht mehr benachteiligt

Eine Reihe von Vorlagen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet.

Vorerst wurde das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (gegenseitige Entschädigung von Verbrechensopfern durch den Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde) einstimmig genehmigt. …

Mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sollen in 19 Rechtsmaterien die für behinderte Menschen benachteiligenden Begriffe „körperliche Eignung“ bzw. „körperliche und geistige Eignung“ durch den Begriff „gesundheitliche Eignung“ bzw. durch den generellen Begriff „Eignung“ ersetzt werden.

In der Debatte zu dieser Vorlage wies SPÖ-Abgeordnete Christine Lapp darauf hin, dass nur teilweise Forderungen umgesetzt wurden und nach wie vor der Bildungs- und der Freizeitbereich nicht aufgenommen wurden. Auch trat sie dafür ein, die Bestimmung bezüglich der Heilmasseure zu streichen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) sprach von einer Schmalspurvariante; auch sie fand es schade, dass der „Notarsteil“ herausgenommen wurde. Statt sich um eine ordentlichen Lösung zu bemühen, habe man die Bestimmung ganz einfach aus dem Gesetz gestrichen. Deshalb brachte die Abgeordnete zwei Entschließungsanträge ein. Sie betrafen die Lockerung der Notariatsaktspflicht und die Berücksichtigung des Bildungs- und Verkehrsbereiches.

ÖVP-Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg warf ein, man könne mit zwei Gesetzen nicht alle Diskriminierungen aus der Welt schaffen. Es sei richtig, sagte er, dass die Notariatsaktspflicht im ursprünglichen Entwurf enthalten gewesen sei. Da es diesbezüglich im Rahmen der Begutachtung Unzufriedenheit gegeben habe, würden weitere Gespräche geführt. Konsens über einen Entschließungsantrag konnte noch nicht erzielt werden.

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wollte u.a. wissen, welche Überlegungen seitens des Ministeriums angestellt werden, um die ausländischen Pfleger, die nach Österreich kommen, in die Legalität zu bringen.

Abgeordneter Karl Öllinger (GRÜNE) wies darauf hin, dass man psychische Stabilität von den Heilmasseuren verlange; dies sei eine „Diskriminierung auf höchstem Niveau“.

Bundesministerin Rauch-Kallat machte darauf aufmerksam, dass der Passus über die Heilmasseure nicht neu sei. Sie wäre, wenn das die Fraktionen wollen, mit einer Streichung oder Umformulierung einverstanden, betonte die Ressortleiterin. – Die Parteien einigten sich auf die Streichung dieses Passus und legten einen entsprechenden Abänderungsantrag vor.

Staatssekretär Sigisbert Dolinschek wies darauf hin, dass durch die Beseitigung der Diskriminierungen in 19 Rechtsmaterien wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht wurden. Über Änderungen beim Notariatsakt werden detaillierte Gespräche zwischen den Behindertenverbänden und der Notariatskammer geführt.

Zum Bereich Pflege meinte der Staatssekretär, die Situation der pflegenden Angehörigen sollte verbessert und einer befriedigenden Lösung zugeführt werden.

Bei der Abstimmung wurde der Vier-Parteien-Abänderungsantrag einhellig angenommen. Einstimmig gebilligt wurde auch die Regierungsvorlage in der Fassung eines ÖVP-F-Abänderungsantrages. Die beiden Entschließungsanträge der Grünen wurden mit der Mehrheit der beiden Regierungsparteien abgelehnt.

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