Integration sollte auch nach der achten Schulstufe weitergehen
Behinderte Kinder und Jugendliche werden im österreichischen Schulsystem benachteiligt erläutert die Elterninitiative Integration:Österreich (I:Ö). Besonders, dass Integrationsklassen nur bis zur achten Schulstufe gesetzlich verankert sind, stößt bei der I:Ö auf Unverständnis. Denn die Ausbildungsmöglichkeiten behinderter Jugendlicher seien damit enorm eingeschränkt.
Im Jahr 1993 wurden Integrationsklassen für die Volksschulen gesetzlich verankert. Seit 1997 gibt es die Möglichkeit zum gemeinsamen Schulbesuch behinderter und nichtbehinderter Kinder auch im Sekundarbereich – Hauptschule oder AHS Unterstufe. Seitdem ist nicht mehr viel geschehen. Eine Ausweitung auf Polytechnische Schulen war im Juni im Parlament gescheitert. Für die I:Ö geht es aber nicht nur um Polytechnische Schulen, man fordert Integration auch an allgemeinen mittleren und höheren Schulen.