Verfassungsausschuss: Selbstvertretung behinderter Menschen im Publikumsrat
Unter Berücksichtigung eines Sechs-Parteien-Abänderungsantrags einstimmig beschlossen wurde ein Antrag der Grünen (2213/A), der eine Novellierung des ORF-Gesetzes zum Inhalt hat.
Demnach soll künftig jenes Mitglied im ORF-Publikumsrat, das die Interessen behinderter Menschen vertritt, selbst aus dem Kreis der Betroffenen kommen. Schon in der letzten Plenarwoche hatte der Nationalrat eine entsprechende Entschließung gefasst. Die Neuregelung soll ab der nächsten Funktionsperiode des Publikumsrats gelten.
In den Erläuterungen zum Antrag weist Helene Jarmer darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.
Oswald föllerer
26.06.2017, 20:27
Ich möchte gerne im ORF bublikumsrat werden wer hilft mir oder unterstützt mich das ich dort reinkomme
Oswald föllerer