Behinderte Menschen fordern Transparenz bei Kosten

Nach wie vor weiß der behinderte Mensch nicht, wie hoch die Kosten für sein benötigtes Hilfsmittel tatsächlich sind.

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Ebenso verhält es sich bei den Reparaturkosten. Der Betroffene hat bisher nur die Pflicht die Übernahme des Gerätes mit seiner Unterschrift zu bestätigen, bzw. die Reparatur pauschal zu quittieren.

So ist in der Regel auf dem Reparaturschein nicht ersichtlich, welche Reparaturen durchführt wurden und was sie kosten. Dies ist bis jetzt ausschließlich Angelegenheit zwischen Bandagisten und Kostenträger.

So kommt Kostenträger und Versicherter nur durch Zufall darauf, daß „versehentlich“ statt einem Reifen, der tatsächlich ausgetauscht wurde, beide Reifen vom Rollstuhl als ausgetauscht auf der Rechnung erscheinen. Der Zufall schlägt dann zu, wenn der Kostenträger die hohen Kosten beim Versicherten selber muniert.

„Im keinem anderem Bereich ist es üblich, daß der Konsument für Lieferungen und Reparaturen blanko unterschreiben muß“, so Heinz Schneider, Generalsekretär der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR). „Wenn ich mein Auto in einer Werkstatt reparieren lasse, weiß ich bei der Rechnungslegung genau, was ausgetauscht und repariert wurde und was das kostet. Nur bei den Hilfsmittel soll das nicht gehen“, zeigt sich Schneider verwundert.

In einen Gespräch mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die ÖAR auf diesen nicht weiter tragbaren Zustand hingewiesen. „Würde diese Transparenz umgesetzt“, so ist sich der Generalsekretär sicher, „ließen sich auf Dauer nicht unerhebliche Kosten sparen“.

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