Behinderte Menschen häufig „nicht versicherbar“

Behinderten Menschen werden Privatversicherungen meist pauschal verweigert. Daran wird Kritik geübt.

Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz
BIZEPS

Der Leiter des Bundessozialamts Tirol, Mag. Walter Guggenberger, und der Behindertenanwalt, Dr. Erwin Buchinger, fordern in der Tiroler Tageszeitung vom 13. August 2012 ein Ende dieser Diskriminierung.

Es wird ein Beispiel aus Tirol aufgezeigt: Eine Zusatzversicherung für einen jungen Mann mit Downsyndrom wurde, ohne den konkreten Fall zu prüfen, abgelehnt. Dies ist laut Mag. Walter Guggenberger eine gängige Praxis.

Gleiches Recht für alle

Seit 2006 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz, das heißt, Menschen mit Behinderung haben das Recht zu leben und zu arbeiten wie andere auch. Somit können auch Menschen mit Behinderung eine private Versicherung abschließen. Die Realität sieht allerdings anders aus, die Versicherung wird verweigert oder mit höheren Prämien belastet.

Zwar sind die Fälle offener Diskriminierung seltener geworden, allerdings werden noch immer bestimmte Gruppen behinderter Menschen aufgrund interner Regelungen der Versicherungen pauschal abgelehnt. An einer Lösung wird bereits gearbeitet.

Es geht im Wesentlichen um zwei Eckpunkte: Es darf keine pauschale Ablehnung von behinderten Menschen mehr geben und die Versicherung soll die Risikokalkulation offen legen müssen.

„Werde beispielsweise eine höhere Krankheitsneigung bei einem Klienten mit Downsyndrom behauptet, müsse sie auch belegt werden“, erläutert die Tiroler Tageszeitung.

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