Behinderte Menschen im Krankenhaus und in anderen Gesundheitseinrichtungen

In der Bevölkerung ist der Glaube weitverbreitet, wenn man/frau einmal im Spital ist, dann fehlt es nicht an der nötigen Hilfe und Pflege, und auch sonst ist für alles gut vorgesorgt.

Spital
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Diese Einschätzung basiert vor allem auf der Annahme, daß man/frau es im Spital mit Fachleuten zu tun hat. Eine umfassende Betreuung mag vielleicht für nichtbehinderte Menschen im großen und ganzen angeboten werden, bei behinderten Menschen ist dies leider nicht der Fall.

Kurz gesagt, behinderte Menschen sind und werden im Spital nicht eingeplant. Diese Situation verursacht nicht nur auf beiden Seiten beträchtlichen Streß, sondern sie stellt auch eine Benachteiligung behinderter PatientInnen und somit eine Diskriminierung dar.

Diese Benachteiligung verstößt eindeutig gegen den Artikel 7 Abs. 1 der Bundesverfassung: Dieser Artikel verpflichtet die öffentliche Hand zur Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens. Ebenfalls wird gegen Artikel 12 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sicherstellung der Benützung medizinischer Einrichtungen) verstoßen.

Diese Situation trifft leider auch auf andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie z. B. Ambulatorien oder Arztpraxen zu. Jeder nichtbehinderte Mensch kann in ein passendes Ambulatorium gehen und sich dort behandeln lassen. Nicht so ein behinderter Mensch, weil viele dieser Einrichtungen nicht einmal zugänglich sind.

Es fehlt in fast allen Gesundheitseinrichtungen an:

  • Erfahrungen im Umgang mit behinderten Menschen sowohl beim medizinischen als auch beim Pflegepersonal
  • behindertengerechten Toiletten, Waschräumen und Badezimmern und ausreichend höhenverstellbaren Betten udgl.
  • Vorkehrungen für sinnesbehinderte Menschen, aber auch für andere Behinderungsformen.

Diese Situation ist eines Gesundheitssystems wie dem unseren unwürdig. Daher haben wir uns entschlossen ein Projekt mit dem Titel „Behinderte Menschen im Spital und in anderen Gesundheitseinrichtungen“ ins Leben zurufen.

Ziele dieses Projekts:

  • Wir möchten eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe abhalten, zu dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen eingeladen sind.
  • Die Erfahrungen der Betroffenen sollen gesammelt und ausgewertet werden.
  • Die gesammelten Informationen sollen in Form einer Broschüre zu Papier gebracht werden.
  • Diese Broschüre wird auch im Internet veröffentlicht werden.
  • Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden zusammengefaßt der Verwaltung und den EntscheidungsträgerInnen im Gesundheitsbereich übermittelt.
  • Ein Informationsnetzwerk von behinderten ExpertInnen soll aufgebaut werden und allen im Gesundheitsbereich Tätigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Eine gleichberechtigte Benützbarkeit aller Einrichtungen soll erreicht werden.
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