Behinderte – nein Danke?

Die Krankenkassen sind aufgeschlossene Institutionen die sich bemühen, ihrer gesetzlichen Einstellungspflicht nachzukommen - sollte man meinen.

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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Dies trifft zwar mehrheitlich zu, unangenehm fällen aber die NÖ Gebietskrankenkasse, die Krankenfürsorgeanstalt der Gemeinde Wien und die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe auf:

Bei der NÖGKK ist jede dritte Pflichtstelle nicht besetzt, bei der Krankenfürsorgeanstalt mehr als jede zweite und bei den Verkehrsbetrieben überhaupt keine.

Bei den Pensionsversicherungsanstalten sieht die Bilanz positiv aus, einzig die Anstalt der gewerblichen Wirtschaft glaubt, sich nicht ans Gesetz halten zu müssen. Von 60 Pflichtstellen sind gleich 25 nicht besetzt.

Ähnlich ist es bei den Kammern: Recht wenig von der Einstellung behinderter Menschen hält die Landwirtschaftskammer, noch weniger die Wirtschaftskammern, die von 118 Pflichtstellen 61 nicht besetzt haben.

Wer glaubt, daß behinderte Menschen bei den Kirchen besser aufgehoben sind, der erlebt eine herbe Enttäuschung: Praktisch alle Religionsgemeinschaften kommen ihren Verpflichtungen nicht nach, wobei sich die Diözese St. Pölten sowie die Finanzkammer der Diözesen Feldkrich und Gurk am wenigsten bemüht haben.

Von einer geradezu behindertenfeindlichen Haltung muß man sprechen, wenn man die Situationen am Bankensektor ansieht: Kein einziges der grossen Geldinstitute kommt seiner Einstellungspflicht nach. Fast durchwegs sind mehr als die Hälfte (!) der vorgeschriebenen Pflichtstellen nicht besetzt.

Daß alle diese Institutionen und Institute Vorbildwirkung haben, dessen scheinen sich viele von ihnen nicht bewußt zu sein. Da merkt man nichts vom sozialen Gewissen oder gesellschaftlicher Verantwortung. Hier schlägt die Stunde der Wahrheit für die vielen SonntagsrednerInnen in diesem Lande. Wenn sie es schon mit ihrer moralischen Verpflichtung nicht so genau nehmen – wann werden sie wenigstens ihre Einstellungsverpflichtung einhalten?

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