Unter diesem Titel berichteten wir in der Ausgabe 8/9 1997 darüber, daß die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) jede dritte Pflichtstelle nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht besetzt hat.

Die NÖGKK teilte uns dazu mit, daß bei ihr mittlerweile nur mehr jede 6. bis 7. Pflichtstelle unbesetzt ist. Wir erkennen die Bemühungen der NÖGKK gerne an, müssen der Ordnung halber aber auch festhalten, daß die NÖGKK ihre Einstellungspflicht damit noch immer nicht erfüllt hat.
Wir hoffen, bald von weiteren Bemühungen der NÖGKK berichten zu können.