Behinderte PatientenanwältIn

Gelebte Behindertengleichstellung - oder doch nicht?

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Blickkontakt

In einer Presseaussendung der Wiener Grünen vom 29.8.2001 regte die Grüne Landtagsabgeordnete Pilz an, den Herrn Bürgermeister Dr. Michael Häupl zu befragen, wie viele KandidatInnen sich um die Funktion der Wiener PatientenanwältIn beworben haben und welches Auswahlverfahren angewendet wurde.

Der Verein Blickkontakt, Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen, möchte diese Anregung noch um die Frage erweitert wissen, ob sich auch behinderte KandidatInnen unter den Bewerbern befinden und, wenn ja, ob diese in die engere Auswahl, also auf den Dreiervorschlag genommen wurden, bzw. wenn nicht, weshalb nicht.

So stehen doch PatientInnenanliegen und -rechte oftmals in einem engen Kontext mit Behinderung; die Arbeitsgruppe „Behinderte Menschen im Krankenhaus und anderen Gesundheitseinrichtungen“, die vom Verein BIZEPS – Behindertenberatungszentrum – ins Leben gerufen wurde und geleitet wird, beschäftigt sich etwa insbesondere mit PatientInnenrechten behinderter PatientInnen und dem Umgang mit behinderten Menschen in Krankenanstalten und anderen Gesundheitseinrichtungen. Insbesondere wegen der mangelnden Barrierefreiheit von Arztpraxen sind gerade behinderte Menschen in einem hohen Maß auf die Inanspruchnahme von Ambulanzen und Krankenanstalten angewiesen.

„Auch der Verein Blickkontakt versucht bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der Krankenpflegeschule am AKH Wien vermehrt die künftigen Pfleger und Schwestern für die Bedürfnisse sehbehinderter und blinder PatientInnen in der Ausbildung zu sensibilisieren“, erklärt Dr. Elisabeth Wundsam, die Vorsitzende des Vereines Blickkontakt.

„Es ist also evident, dass das Thema Behinderung in einem sehr engen Zusammenhang mit Gesundheits- und Spitalswesen steht, nicht zuletzt auch deswegen, weil aus einer medizinischen Maßnahme oder einer Erkrankung Behinderung als Folge resultieren kann. Dies würde ja nahelegen, dass ein qualifizierter behinderter Kandidat mit dieser Funktion der Wiener PatientenanwältIn betraut werden sollte“, meint Dr. Elisabeth Wundsam.

„Blickkontakt hofft daher im Interesse behinderter Menschen, dass auch die Fragen nach behinderten KandidatInnen gestellt und beantwortet werden mögen und in Wien ein Signal gelebter Behindertengleichstellung gesetzt werden möge, indem auch eine behinderte KandidatIn als neue PatientenanwältIn in Erwägung gezogen werde“, so Dr. Wundsam abschließend.

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