Am 27. Jänner vor 62 Jahren haben sowjetische Truppen das Konzentrationslager Auschwitz befreit.
Seit 1996 ist der 27. Jänner in Deutschland Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erinnert daran, dass behinderte Menschen die ersten Opfer der Nazis waren.
Der Beauftragte seiner Fraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen erklärte: „Die ersten Opfer des Nationalsozialismus waren behinderte Menschen. Sie wurden ab Juli 1933 durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ systematisch erfasst, sogenannte Erbkranke‘ wurden selektiert und zwangssterilisiert.“
Den Euthanasiemorden im sogenannten „T4-Programms“ fielen ab 1939 über 100.000 behinderte Menschen zum Opfer. „An vielen weiteren wurden medizinische Versuche durchgeführt. Die Morde an Kranken und Behinderten waren Vorläufer und Vorbild der späteren Massenmorde in den Vernichtungslagern“, so Hüppe. Schon Jahre vor der NS-Diktatur habe eine wissenschaftlich verbrämte Ideologie, die zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben unterschied, die Grundlage für die Verfolgung kranker und behinderter Menschen geschaffen.
„Unser Grundgesetz verpflichtet zu Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwürde. Träger der Menschenwürde ist jeder Mensch, unabhängig von Alter, Rasse, Krankheit oder Behinderung“, betonte der Abgeordnete. Die Erblast der NS-Verbrechen seien bleibende Mahnung, jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden entgegenzutreten.