Behinderten-Gleichstellungsgesetz wird im Unterausschuss vorberaten

Verfassungsausschuss im Parlament

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Zwei Anträge der Grünen, die zum einen die Verabschiedung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes und zum anderen die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache zum Inhalt haben, sollen gemeinsam mit einem Antrag der SPÖ betreffend die Schaffung wirtschaftlicher und sozialer Grundrechte in einem Unterausschuss vorberaten werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Verfassungsausschuss einstimmig.

Mit dem von ihnen vorgelegten Behinderten-Gleichstellungsgesetz wollen die Grünen Benachteiligungen für Behinderte beseitigen. Dies betrifft etwa den Zugang zu Verfahren ebenso wie die Aufhebung von Bildungsbeschränkungen und die Möglichkeit, ungehindert öffentliche Verkehrseinrichtungen bzw. Gebäude benützen zu können.

Sollte z.B. behinderten Menschen der Zugang zu Veranstaltungen, Hotels oder die Benützung von öffentlichen Bädern erschwert werden, wäre dies, ginge es nach den Grünen, als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 S und 30.000 S zu ahnden. Zudem soll jede behinderte Person die Berechtigung erhalten, im Falle der Beeinträchtigung ihrer Lebensgestaltung durch Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen Klage vor den ordentlichen Gerichten zu erheben.

Was ihre Forderung nach Anerkennung der Gebärdensprache betrifft, machen die Grünen darauf aufmerksam, dass diese für ca. 10.000 gehörlose und schwer hörende Menschen die Muttersprache darstellt. Zum Recht der Verwendung dieser Sprache gehören für sie insbesondere auch das Recht auf freie Sprachwahl im Unterricht , das Recht auf professionellen bilingualen Unterricht oder das Recht auf staatlich bezahlte GebärdendolmetscherInnen.

Abgeordneter Dr. Kostelka (SPÖ) hielt dazu in der heutigen Sitzung fest, seine Fraktion bekenne sich grundsätzlich zur Gebärdensprache, man müsse aber das Problem lösen, dass es verschiedene Gebärdensprachen gebe.

Abgeordneter Haidlmayr (GRÜNE) zufolge handelt es sich dabei aber lediglich um „Mundarten“. Sie wies darüber hinaus auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung hinsichtlich der Gleichstellung von Behinderten hin.

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