Gemeinsamer Unterricht nur bis zu achten Schulstufe / Elterninitiativen verlangen Gesetzesänderung
„Die rund 1400 Integrationsschüler, die heuer die vierte Klasse Hauptschule besuchen, könnten nächstes Schuljahr ein Problem haben: Denn nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung werden Integrationsklassen – Klassen, in denen nichtbehinderte und behinderte Schüler gemeinsam unterrichtet werden – nur von der ersten bis zur achten Schulstufe geführt. Die Schulpflicht endet aber erst mit der 9. Schulstufe“, berichtet die Tageszeitung Kurier.
„Es ist daher dringend notwendig, noch heuer eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, damit diese Kinder nächstes Jahr ein Polytechnikum besuchen können“, fordert Maria Brandl, Vorsitzende der Elterninitiative „Integration: Österreich“. Darüber hinaus sollten auch an weiterführenden Schulen Integrationsklassen eingerichtet werden können.
Immerhin besuchten im vergangenen Schuljahr österreichweit rund 12.400 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Integrationsklassen. Zwar gibt es Integrationsklassen bereits an Polytechnischen Schulen, aber nur als Schulversuch. „Heuer ist das letzte Jahr, in denen diese Schulversuche durchgeführt werden können“, sagt Lucie Bauer, Leiterin der Abteilung für Sonderpädagogik im Unterrichtsministerium.
Mit dem Schuljahr 93/94 sind die Integrationsklassen ins Regelschulwesen übernommen worden – allerdings nur für acht Schulstufen. Der letzte Jahrgang, der noch im Schulversuch eine Integrationsklasse in der 9. Schulstufe besuchen kann, verlässt heuer das Polytechnikum, so der Kurier.