Behindertenanwalt begrüßt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Behindertenanwalt Hofer begrüßt die gestern beschlossene Befreiung von Menschen mit Behinderungen von der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Ebenso erfreut ist er über die beschlossene Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen um 65%.

Die gestern im Nationalrat behandelten Gesetzesänderungen gehen auf das langjährige Betreiben der Behindertenanwaltschaft und der organisierten Menschen mit Behinderungen unter Federführung des Österreichischen Behindertenrates und dessen Präsidenten Herbert Pichler zurück. Nicht zuletzt der SPÖ-Klub griff nun diese Forderungen in einem eigenen Antrag auf.

„Die Befreiung von der NoVA ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig auf die Benützung eines PKW angewiesen sind, die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu erleichtern. Diese Reform stellt für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine erhebliche Entlastung dar. Für diese Personengruppe ist der eigene PKW ein unerlässliches Hilfsmittel im Alltagsleben. Auch die jetzt erfolgte Anhebung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen, die seit den 80er-Jahren nicht erhöht wurden, war längst überfällig um den inzwischen eingetretenen Wertverlust auszugleichen.“, so Hofer.

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