Behindertenanwalt: „Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ist am Arbeitsmarkt gang und gäbe“

Eine von Sora im Auftrag der Arbeiterkammer erstellte Studie zeigt, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt trotz des vorhandenen gesetzlichen Diskrimierungsschutzes nach wie vor an der Tagesordnung ist.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Im Rahmen der Studie wurden 2.300 Menschen zwischen 14 und 65 Jahren nach Diskrimierungserfahrungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung befragt.

Rund ein Drittel der Befragten, die sich in den Bereichen Arbeit und Gesundheit diskriminiert fühlten, gaben als Ursache dafür eine körperliche Beeinträchtigung, in anderen Worten eine Behinderung, an. Im Bereich Wohnen war es rund jede/r Sechste.

Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen zeigt, dass diese beim Zugang zu Erwerbsarbeit trotz aller gesetzlichen Schutznormen massiv benachteiligt werden. Laut Daten des Arbeitsmarktservice vom August 2019 sank die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Einschränkungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,3%, während die Arbeitslosenzahl von Menschen mit Behinderungen im gleichen Zeitraum um 3,7% anstieg.

Die kürzlich vom AMS-Verwaltungsrat beschlossene Einteilung von arbeitssuchenden Menschen in Segmente mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarf mittels eines Algorithmus ist geeignet, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt zusätzlich zu erschweren, sofern diese nicht aufgrund einer Begünstigung von dieser Maßnahme ausgenommen werden.

Ein Hindernis, auf das speziell Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf häufig stoßen, sind die Folgen der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit. Diese führt dazu, dass die Betroffenen keine Unterstützung durch das Arbeitsmarktservice sowie das Sozialministeriumservice mehr erhalten und damit im Regelfall auf Angebote der Länder, so genannte „Tagesstrukturen“, die als therapeutische Maßnahmen gelten, angewiesen sind.

Betroffene erhalten statt eines Arbeitsentgelts lediglich ein geringes Taschengeld, verfügen nicht über eine eigenständige Krankenversicherung und über keine Pensionsversicherung. Die Zuschreibung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt dabei meist nach rein medizinischem Kalkül, ohne Berücksichtigung vorhandener Unterstützungsmöglichkeiten und ist im Regelfall irreversibel.

„Wie die Arbeitsmarktdaten zeigen, ist die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nach wie vor gang und gäbe. Besonders Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf stehen vor einer ‚gläsernen Decke‘, die den Regelarbeitsmarkt für sie oft unerreichbar macht. Die derzeit vorhandenen Maßnahmen greifen zu kurz, um eine nachhaltige Änderung zu bewirken. Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftige Bundesregierung Ihre Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen wird. Vorschläge für nachhaltig wirksame Maßnahmen liegen längst auf dem Tisch und müssen nur umgesetzt werden“, führt Behindertenanwalt Hansjörg Hofer aus.

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