Dr. Erwin Buchinger erhielt kürzlich das Dekret des Sozialministeriums und ist hiermit auch in den nächsten vier Jahre Behindertenanwalt des Bundes.
„Aber nicht nur der Behindertenanwalt des Bundes bleibt in den kommenden vier Jahren mit Erwin Buchinger der gleiche. Auch die zentralen Herausforderungen sind die gleichen wie in seiner ersten Amtsperiode: Bildung, Arbeitsmarkt sowie Barrierefreiheit“, berichtet die Presse.
Erwin Buchinger erwähnt in diesem Interview zentral die Übergangsfrist für die Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz. „Da ist viel zu tun“, warnt Buchinger.
Buchinger: Bin deutlich geeigneter
Im Ö1-Mittagsjournal vom 2. Jänner rechtfertigt sich Buchinger angesichts der von Behindertenorganisationen und auch den Grünen geäußerten Kritik an seiner Bestellung: „Die gesetzliche Regel ist eindeutig: Bei gleicher Eignung ist der Mensch mit Behinderung vorzuziehen. Und es hat eine Kommission, die fast ausschließlich aus behinderten Menschen bestanden hat, festgestellt, dass ich deutlich geeigneter bin als die behinderte Person.“
Er wird „von Ende Februar bis Ende April 2014 wie in seiner ersten Amtsperiode in Väterkarenz gehen“, ist der Presse zu entnehmen.
Regierungsprogramm unkonkret
Buchinger kritisiert das Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP. Konkrete und fassbare Schritte zur Gleichstellung behinderter Menschen in den nächsten fünf Jahren seien da seiner Meinung nach kaum zu finden, so Erwin Buchinger gegenüber dem ORF.
Enttäuscht zeigt er sich auch vom Kapitel Bildung und „auch im Gleichstellungsrecht fehlt jeder Hinweis auf konkrete Verbesserungsschritte, wie sie von mir und Behindertenorganisationen gefordert werden“.
Im Ö1-Interview gibt Behindertenanwalt Erwin Buchinger als Vision bekannt: „Die Gleichstellung von behinderten Menschen soll in Österreich so selbstverständlich werden wie die Gleichstellung von Mann und Frau.“