Behindertenanwalt: Das Inklusionspaket ist ein wichtiger Teilerfolg für die Behindertengleichstellung in Österreich

Gestern wurde das Inklusionspaket mit den Stimmen aller im Nationalrat vertretenen Parteien beschlossen. Durch das Paket werden das Bundes-Behindertengleichstellunggesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert.

Portrait des Behindertenanwalts Dr. Hansjörg Hofer
Behindertenanwaltschaft

Nach mehr als 11-jährigem Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes wird nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Einbringung von Klagen auf Beseitigung und Unterlassung von Diskriminierungen geschaffen.

Die Schaffung eines solchen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs ist eine langjährige Forderung der Behindertenanwaltschaft und von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung.

Menschen mit Behinderung sind etwa zweieinhalb Mal so stark von Arbeitslosigkeit betroffen und deutlich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Zur Bekämpfung der, entgegen dem allgemeinen Trend, stetig steigenden Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung hat der Nationalrat im Rahmen des Inklusionspakets beschlossen, die Mittel aus dem allgemeinen Budget für die Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt auf 90 Millionen Euro zu erhöhen. Vorgesehen ist weiters eine jährliche Valorisierung dieses Betrags ab dem Jahr 2019.

Weitere Maßnahmen beinhalten eine Neustrukturierung und Stärkung des Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Für Behindertenanwalt Hofer bedeutet der Beschluss des Inklusionspakets, das auf eine Initiative der SPÖ zurückgeht, einen Meilenstein in der Entwicklung der Behindertengleichstellung in Österreich.

Zukünftig wird die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierungen im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, bei denen die Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und nachhaltig beeinträchtigt werden, deutlich verbessert.

Die Vorlage des jährlichen Geschäftsberichts der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat durch den Sozialminister dient dazu, den Anliegen von Menschen mit Behinderungen eine höhere Bedeutung im öffentlichen politischen Diskurs zur verleihen.

Besonders positiv findet Hofer, dass das Inklusionspaket im Nationalrat einhellige Zustimmung gefunden hat. Dieses Votum bedeutet aus seiner Sicht einen nationalen Schulterschluss für die Anliegen und Interessen von Menschen mit Behinderung.

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