Behindertenanwalt: Erstes Verbandsklageverfahren der Behindertenanwaltschaft endete mit einer außergerichtlichen Einigung

Seit 01.01.2018 hat der Behindertenanwalt die Möglichkeit zur Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Eingangsschild des Behindertenanwalt Hansjörg Hofer
BIZEPS

Wenn durch ein Unternehmen die Interessen einer größeren Anzahl von Menschen mit Behinderung erheblich und dauerhaft verletzt werden, kann auch ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung  gerichtlich durchgesetzt werden. Voraussetzung für die Einbringung einer solchen Verbandsklage ist, dass zuvor ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.

Das erste derartige Verfahren betraf ein großes Versicherungsunternehmen, welches pauschal bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung als unversicherbar von einem Unfallversicherungsprodukt ausschloss.

Nun konnte bereits im Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielt werden. Das Unternehmen strich den pauschalen Ausschluss „Unversicherbarer“ aus seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gab zudem eine Erklärung ab, sich auf besagte Klausel nicht mehr zu berufen und es auch in Zukunft zu unterlassen, eine vergleichbare Bestimmung in seine Versicherungsbedingungen aufzunehmen.

Somit endete das erste Verbandsklageverfahren des Behindertenanwalts mit einer diskriminierungsfreien Lösung im Sinne von Menschen mit Behinderung.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer begrüßt diese Einigung. „Das Ergebnis dieses Schlichtungsverfahrens ist ein wichtiger Erfolg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zeigt, dass das Instrument der Verbandsklage funktioniert“, so Hofer.

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Ein Kommentar

  • Die Aussendung ist ein wenig missverständlich. Die Behindertenanwaltschaft hat keine Verbandsklage geführt, sondern einfach nur eine Schlichtung gemacht und sich geeinigt.

    Die Behindertenanwaltschaft kann schon seit 2013 gegen Versicherungen eine Schlichtung als Vorstufe der Verbandsklage einbringen.