Behindertenanwalt fordert Umsetzung des Impfplans ein

Es habe zwar mehrfach Ankündigungen in der Steiermark dafür gegeben, ein Starttermin stehe aber nach wie vor nicht fest.

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

„Täglich erreichen uns Nachfragen und Beschwerden darüber, dass keine genauen Angaben dazu möglich sind, wann behinderte Personen die Möglichkeit erhalten werden, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten“, stellt der steirische Anwalt für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan, zunehmendes Unverständnis für wiederkehrende Verzögerungen fest.

Rund 10.000 Menschen mit Behinderungen, die mit Betreuung und Assistenz leben, warten, so wie das für sie tätige Personal, seit Mitte Jänner auf die Umsetzung des Impfplans der Bundesregierung.

Das Gesundheitsministerium hat darin verbindlich vorgesehen, dass Menschen mit Behinderungen und deren Assistentinnen und Assistenten die Impfung in der Phase 1 durchführen lassen können.

„Das ist bei uns bisher nicht der Fall während in anderen Bundesländern bereits damit begonnen wurde, z.B. in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu impfen oder zumindest konkrete Zeitpläne dafür vorliegen“, kritisiert Suppan.

Behinderte Menschen, die betreut wohnen und arbeiten oder auf persönliche Assistenz angewiesen sind, müssten seit nunmehr beinahe einem Jahr zum Teil massive Einschränkungen ihres sozialen Lebens hinnehmen und gehörten auch oft zur besonders gefährdeten Personengruppe.

„Es ist daher höchste Zeit, Menschen mit Behinderungen und den für sie tätigen Personen, mit der Möglichkeit zur Impfung eine klare Perspektive für ein Ende dieser permanenten Ausnahmesituation zu eröffnen“, erwartet Suppan nun Klarheit über Start und Umsetzung der Vorgaben des Bundes in der Steiermark.

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