Behindertenanwalt: Gehörlose Menschen müssen gleiche Chancen haben

Von 23. bis 29. September 2019 wird die Internationale Woche der Gehörlosen begangen. Laut Schätzungen sind in Österreich etwa 10.000 Menschen von Gehörlosigkeit betroffen.

Eingangsschild des Behindertenanwalt Hansjörg Hofer
BIZEPS

Im Alltag behindern häufig kommunikative Barrieren die Teilhabe gehörloser Menschen. Vielfach ist die Ursache dafür fehlendes Bewusstsein von Seiten der Hörenden.

Barrierefreiheit liegt nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, das den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben regelt, dann vor, wenn die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit gestalteter Lebensbereiche für Menschen mit Behinderungen in allgemein üblicher Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe gewährleistet sind.

„Barrierefreiheit hat für gehörlose Menschen eine besondere Bedeutung, zumal Barrieren im Bereich der Kommunikation in hohem Maße zu Exklusion und Isolation führen. Oft wird zwar daran gedacht, mit Hilfe baulicher Maßnahmen barrierefreie Zugänge für mobilitätseingeschränkte Menschen zu schaffen, dass es daneben noch andere Barrieren gibt wird dagegen häufig vergessen. Hier bedarf es dringend verstärkter Bewusstseinsbildung“, erklärt Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

DolmetscherInnen für Gebärdensprache ermöglichen die Kommunikation zwischen hörenden und gehörlosen Menschen. Laut einer Untersuchung des Instituts für höhere Studien standen im Jahr 2014 107 voll ausgebildete DolmetscherInnen für Österreichische Gebärdensprache zur Verfügung, von denen jedoch nur rund 60% Vollzeit als DolmetscherInnen tätig waren.

Aktuell besteht noch immer ein eklatantes Missverhältnis zwischen dem vorhandenen Bedarf an Gebärdensprachdolmetschung und dem verfügbaren Angebot. Um diesem entgegenzuwirken, fordert der Behindertenanwalt ambitionierte Maßnahmen zur Attraktivierung der Ausbildung und des Berufes von GebärdensprachdolmetscherInnen. Dem vorhandenen Angebot an Dolmetschleistungen müssen bedarfsgerechte Finanzierungsmöglichkeiten gegenüberstehen.

Die Österreichische Gebärdensprache wurde am 6. Juli 2005, also vor nunmehr mehr als 14 Jahren, in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen und ist damit als eigenständige Sprache anerkannt. Es gab seither aber nur wenige Bemühungen, diese Anerkennung durch konkrete Ausführungsgesetze umzusetzen.

„Hier ist die österreichische Politik seit langer Zeit säumig. Zur konkreten Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anerkennung wäre die von Interessensvertretungen gehörloser Menschen geforderte Einführung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache ein wichtiger Schritt. Durch diesen würde der derzeit oft mangelhafte Zugang gehörloser Menschen zu Bildung maßgeblich verbessert. Ausschlüsse im Bildungsbereich, die diese häufig erfahren, wirken sich besonders gravierend auf die Lebenschancen der Betroffenen aus. Gehörlosen Menschen müssen die gleichen Chancen offenstehen, wie anderen auch“, so Hansjörg Hofer.

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