Behindertenanwalt Hansjörg Hofer präsentiert dem Sozialausschuss des Nationalrats seinen Tätigkeitsbericht 2017

Am Mittwoch, 14. November 2018, präsentierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer den aktuellen Tätigkeitsbericht  der Behindertenanwaltschaft im Sozialausschuss des Nationalrats.

Eingangsschild des Behindertenanwalt Hansjörg Hofer
BIZEPS

Die Grundlage für die Vorlage des Berichts an den Nationalrat wurde durch das Ende 2017 beschlossene Inklusionspaket geschaffen. Der Bericht wurde vom Sozialausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und wird nächste Woche im Plenum des Nationalrats behandelt.

Der Behindertenanwalt berät Menschen mit Behinderung, die sich im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes diskriminiert fühlen. Daneben kann der Behindertenanwalt unter anderem Untersuchungen in Angelegenheiten, die die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung betreffen, anstellen, Berichte veröffentlichen und Empfehlungen zu allen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung betreffenden Fragen abgeben. Dabei ist er in seiner Funktion selbstständig, unabhängig und weisungsfrei.

Seit Beginn des Jahres 2018 hat der Behindertenanwalt die Möglichkeit, bei Diskriminierungen im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bei Gericht Verbandsklagen einzubringen, wenn die allgemeine Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt sind.

Das Jahr 2017 stand im Zeichen der Amtsübergabe von Erwin Buchinger an Hansjörg Hofer, der am 5. Mai, dem Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, nach einem umfangreichen öffentlichen Hearing zum Behindertenanwalt ernannt wurde.

Es wandten sich 2017 etwa 1.200 Menschen mit Behinderung an die Behindertenanwaltschaft. Die dabei geschilderten Sachverhalte betrafen besonders die Bereiche Bildung, Wohnen, Verkehr und Kultur. Ein weiterer Schwerpunkt waren Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungen.  

Die Einzelfälle erforderten teils umfangreiche Beratung und Unterstützung, wie beispielsweise die Begleitung in Schlichtungsverfahren nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Daneben hielt der Behindertenanwalt im vorigen Jahr unter anderem 10 Sprechtage in allen Bundesländern ab. Außerdem wurde von der Behindertenanwaltschaft eine Reihe von Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, die Menschen mit Behinderung besonders betreffen, abgegeben.

In Zusammenarbeit mit InteressensvertreterInnen der Menschen mit Behinderung konnte erreicht werde, dass die Abschaffung des Pflegeregresses auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ausgedehnt wurde. Auch eine Verschiebung des Inkrafttretens des 2. Erwachsenenschutzgesetzes konnte verhindert werden.

Der Behindertenanwalt empfiehlt im Rahmen seines Tätigkeitsberichts Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören unter anderem Änderungen des Mietrechts- bzw. Wohnungseigentumsgesetzes, um Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im Wohnbereich zu erleichtern.

Weiters regt Hansjörg Hofer an, Menschen mit Behinderung bei der Vergabe von Stellen im Bundesdienst bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen, Barrierefreiheit als Pflichtgegenstand in einschlägige Ausbildungen zu integrieren und die Unterstützung pflegender Angehöriger durch flexible Kurzzeitangebote im ambulanten und teilstationären Bereich zu verbessern.

Besonderen Handlungsbedarf sieht Behindertenanwalt Hofer bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit. Menschen mit Behinderung, die nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften als arbeitsunfähig gelten, erhalten weder von Seiten des Arbeitsmarktservice noch von Seiten des Sozialministeriumservice Unterstützung und sind damit meist auf das Angebot der Tagesstruktur durch das jeweilige Bundesland beschränkt.

Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Teilhabechancen der Betroffenen, zumal diese statt eines Arbeitsentgelts lediglich ein Taschengeld erhalten und nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Der Behindertenanwalt fordert in diesem Zusammenhang, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erst nach einer längeren Arbeitserprobung und Berücksichtigung vorhandener Unterstützungsmöglichkeiten erfolgt.

Während im Regierungsprogramm lediglich eine Erhöhung des Taschengeldes vorgesehen ist, fordert Hansjörg Hofer die schrittweise Einbeziehung von in Tagesstrukturen tätigen Menschen in die gesetzliche Pensions- und Unfallversicherung. Außerdem setzt sich der Behindertenanwalt für die Schaffung einer bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Regelung für die Inanspruchnahme persönlicher Assistenz ein.

„Maßnahmen, die die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken sind nicht nur aus rechtlicher Sicht geboten, sie nutzen der gesamten Gesellschaft. Sie erhöhen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen es Menschen mit Behinderung, ihre Talente und Fähigkeiten einzubringen. Davon profitieren alle“, so Hofer.

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